Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 468 "Gerichtsweg/Täubchenweg", Leipzig-Südost

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 02.07.2024 bis 16.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 468 „Gerichtsweg/Täubchenweg“ (fett umrandet). Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Der Bebauungsplan Nr. 468 „Gerichtsweg/Täubchenweg“ soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt und für den Planentwurf die öffentliche Auslegung durchgeführt werden (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Die Entscheidung zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurde am 28.05.2024 durch den Oberbürgermeister in seiner Dienstberatung getroffen, mit anschließender Information im Fachausschuss für Stadtentwicklung und Bau. Die Vorlage ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden, sie ist auch im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abrufbar unter https://ratsinformation.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-09929).

Das Plangebiet befindet sich in Leipzig Südost, im Ortsteil Reudnitz-Thonberg, zwischen Frommannstraße, Crusiusstraße, Täubchenweg und Gerichtsweg (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Zusammenfassendes Ziel der Planung ist die städtebauliche Neuordnung und Aktivierung der baulichen Entwicklungsflächen im Plangebiet unter dem Leitbild der doppelten Innenentwicklung. In diesem Kontext liegt der Schwerpunkt dieses Bauleitplanverfahrens in der Bestimmung und Gliederung der zulässigen Gebäudekubatur, der Definition von Straßenräumen und Raumkanten sowie der Lage und Größe öffentlich nutzbarer, stadtökologisch wirksamer Grünflächen.

Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung werden

vom 02.07.2024 bis 16.08.2024

über die Webseite der Stadt Leipzig unter http://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell 

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen wie folgt:

  • Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden                

Mo/Mi              8:00 Uhr – 15:00 Uhr

Di/Do              8:00 Uhr – 16:00 Uhr

Fr                    8:00 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

  • Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Di. bis Do. 13 – 18 Uhr und Fr. 13 – 15 Uhr eingesehen werden.

Bürgerinformation

Am Dienstag, dem 09.07.2024, wird um 17 Uhr von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes die Planung vor Ort erläutert. Der Treffpunkt ist Frommannstraße/Ecke Perthesstraße.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an stadtplanungsamt@leipzig.de oder über das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseiten zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab und Frau Paul.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

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