Umfrage Stadt Leipzig Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Neugestaltung eines Stadtplatzes am Rabet - Stadtplatzprogramm 2030+

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.06.2024 bis 14.07.2024
  • Teilnehmer 49 Teilnehmer
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Liebe Bürgerinnen und Bürger, Anwohnende und Geschäftstreibende,

herzlichen Dank für die engagierte Mitwirkung bei der Vor-Ort-Beteiligung am 23. Mai 2024. An dieser Stelle möchten wir auch denen, die nicht dabei sein konnten die Möglichkeit geben, Ihre Ideen und Hinweise zur Umgestaltung des Stadtplatz am Rabet einzubringen.

Leipzig will nachhaltig wachsen und hat dies unter anderem mit der Mobilitätsstrategie 2030 entsprechend geschärft. Das darin enthaltene Stadtplatzprogramm 2030+ kann nun schrittweise umgesetzt werden. Ziel ist es, öffentlichen Raum zum Lebensraum für Alle auf Quartiersebene neu nutzbar zu machen - als Ort des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Begegnung, Erholung und Aktivität.

Als eine der ersten Teilumbaumaßnahmen des Stadtplatzprogramms wird bis Ende 2025 ein kleiner Teil des Parkplatzes an der Eisenbahnstraße, am Eingang zum Rabet, zu einem multifunktionalen Stadtplatz umgestaltet.

Die Eisenbahnstraße ist aufgrund ihrer baulichen Dimension und Nutzungsintensität eine der dichtesten und am stärksten frequentierten Straßen Leipzigs. Der Leipziger Osten verzeichnet zudem seit mehreren Jahren den größten Bevölkerungszuwachs im Leipziger Stadtgebiet. Damit steigt die Konkurrenz um Flächen im Quartier stetig. Diesem Nutzungsdruck soll auf dem östlichen Teilbereich des Parkplatzes mit einem neuen Stadtplatz entgegnet werden, welcher Parkeingang zum Rabet und Verbindung zwischen Wohngebiet und Rabet sein wird. Zugleich erhalten die Kindertagesstätte KiFaZ und die Schule am Rabet mit dem neuen Stadtplatz eine sichere Wegeführung in das angrenzende Wohnquartier. Der neue Platz soll darüber hinaus durch verschiedene Nutzungsmöglichkeiten und eine hohe Aufenthaltsqualität allen Generationen Angebote bieten. Ihre Ideen und Wünsche bilden die Grundlage für die zukünftige Neugestaltung, welche als Teilumbaumaßnahme realisiert wird. Diese Art des Umbaus hat den Vorteil, eine punktuelle und daher kurzfristige Umgestaltung vorzunehmen.

Auf die Plätze, Leipzig, los!

In der folgenden Umfrage möchten wir von Ihnen wissen, welche Vorstellungen und Wünsche Sie für die Neugestaltung des neuen Stadtplatzes zwischen Eisenbahnstraße und Rabet haben und was Ihnen bei der Umsetzung wichtig wäre.

Mehr Infos unter: Neugestaltung Stadtplatz am Rabet - Stadtplatzprogramm 2030+ - Stadt Leipzig


Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

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Die Ergebnisse der Vor-Ort-Beteiligung am 23. Mai 2024 sowie dieser Online-Umfrage werden im Anschluss ausgewertet und über die Webseite des Stadtplatzprogramms in den kommenden Monaten veröffentlicht.

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Rahmenbedingungen
Ein Platz für Begegnung und mehr Sicherheit

Mit der Umgestaltung der Fläche zu einem Stadtplatz entsteht sowohl ein Aufenthaltsbereich mit ausreichend Platz für verschiedene Nutzungen als auch ein Parkeingang, der die fußläufige Verbindung zwischen Wohnquartier und Kita bzw. Schule erheblich verbessert.

Teilumbaumaßnahme - Stadtplatzprogramm

Beim Platz am Rabet handelt es sich um eine Teilumbaumaßnahme. Daraus ergibt sich eine punktuelle und kurzfristige Umgestaltung mit Elementen wie Bäumen, Bänken und Pflanzbeeten. Auch die Gestaltung des Bodenbelags und die Einordnung von Sportelemente in dem vorgesehenen Bereich sind möglich.

Umwidmung eines Teils des Parkplatzes

Damit der Bereich des Parkplatzes eine multifunktional nutzbare Fläche werden kann, ist eine Widmung als „beschränkt öffentlicher Weg“ notwendig. Das bedeutet: in diesem Abschnitt gibt es keine parkenden und durchfahrenden Autos. Das formale Umstufungsverfahren ist mit dem Beschluss des Stadtplatzprogramms gestartet.

Zwangspunkte

Die Lage vorhandener Leitungen und das Freihalten einer Feuerwehrzufahrt begrenzen die gestaltbare Fläche auf der westlichen Seite.

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

1.) Wie oft sind Sie auf der Fläche des neuzugestaltenden Stadtteilplatzes am Rabet unterwegs?
2.) Wie nutzen Sie diese Fläche momentan üblicherweise?
  • Bitte wählen Sie minimal 1 Antworten aus.
3.) Wie nehmen Sie die Atmosphäre auf der neuzugestaltenden Fläche am Rabet wahr?
  • Bitte wählen Sie minimal 1 Antworten aus.
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 500
5.) Welche Qualität wünschen Sie sich für den zukünftigen Platz?
  • Bitte wählen Sie minimal 1 Antworten aus.
6.) Wie wollen Sie den zukünftigen Stadtteilplatz am Rabet nutzen?
  • Bitte wählen Sie minimal 1 Antworten aus.
7.) Welche Ausstattungselemenete soll der Stadtteilplatz haben?
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 500
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 500
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 25
  • (Postleitzahl oder Stadtteil)
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 3
Pflichtangabe

Kontaktperson

Stadt Leipzig
Stadtplanungsamt
Postanschrift: 04092 Leipzig
Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig


Nachfragen zum Stadtplatz und der Neugestaltung richten Sie bitte an:
Herr Signer

Sachgebiet Gestaltung öffentlicher Raum
Telefon: 0341 123-4897
Mail: stefan.signer@leipzig.de

Datenschutzerklärung

Die Stellungnahme und die personenbezogenen Daten werden aus rechtlichen Gründen dauerhaft gespeichert.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.Dazu können Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an an das Stadtplanungsamt wenden. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die bisherige Verarbeitung bleibt jedoch hiervon unberührt.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO).

Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

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