Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 459 "Energiestandort Lausen", Leipzig-West

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.07.2022 bis 22.08.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 459 „Energiestandort Lausen (fett umrandet) mit Bereich der 6. Änderung (schraffiert dargestellt); Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 16.06.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 459 „Energiestandort Lausen“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.

Das Plangebiet befindet sich in Leipzig-West, im Ortsteil Lausen-Grünau zwischen Gerhard-Ellrodt-Straße und Lausner Weg (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Solarthermieanlage mit ergänzenden technischen Anlagen an diesem Standort geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 12.07.2022 bis 22.08.2022

im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden                    

Mo/Mi              8:00 Uhr – 15:00 Uhr                        

Di/Do              8:00 Uhr – 16:00 Uhr            

Fr                    8:00 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich ausgelegt.      

Die gesamten Planunterlagen können zusätzlich über die Webseite der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de und im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Mo bis Fr 14 – 18 Uhr eingesehen werden.

 

Planerläuterung

Des Weiteren stehen am Dienstag, dem 26.07.2022, zwischen 16 und 18 Uhr Kolleginnen und Kollegen des Stadtplanungsamtes im Stadtbüro für Fragen zur Verfügung.

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Beschluss im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-06936).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig.

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu Boden/Wasser (Beschaffenheit des Bodens und allgemeine Hinweise zur Hydrogeologie)
  • Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen zu Boden (landwirtschaftlich hochwertige Nutzfläche mit einer Bodenwertzahl über 50 führt zu Zielabweichungsverfahren aufgrund abweichender Nutzung)
  • Landesdirektion Sachsen zu Boden/Altlasten (landwirtschaftliche Nutzfläche mit einer Bodenwertzahl über 50 führt zu Zielabweichungsverfahren aufgrund abweichender Nutzung, Standort Umspannwerk Lausen ist im Sächsischen Altlastenkataster erfasst und saniert, belasteter Erdaushub kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden)
  • Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer zu Pflanzen (Vermeidung der Zufahrten zur landwirtschaftlich genutzten Fläche über Wurzelbereiche von geplanten Saumgesellschaften), zu Tieren (Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, reptilienfreundliche Pflanzenarten)
  • Stadt Leipzig, Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz zu Fläche (Flächenkonkurrenz zu anderen Nutzungen)
  • Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz zu Menschen (Bedenken gegenüber Blend- und Störwirkungen der Anlagen auf die empfindlichen Nutzungen im Umfeld des Plangebietes), zu Boden/Wasser (Verdichtung des Bodens durch Rammen der Pfähle in den Boden, ungleichmäßige Verteilung von Regenwasser im Boden und Veränderungen im Bodenhaushalt), zu Tieren (Nachweis von 28 Vogelarten, Funktionalität des Lebensraumes, v.a. für Gebüschbrüter, geringes Besiedlungspotenzial für Fledermäuse und Höhlenbrüter sowie Empfehlung von Maßnahmen zur Ansiedlung, besondere Bedeutung des nördlichen Bereiches der alten Bahnstrecke/Fernwärmetrasse und konfliktbeladener Eingriff aufgrund Vorkommen von geschützten Arten (Zauneidechse, Brutvögel, Wildbienen, Blauflügelige Ödlandschrecke) – Einrichtung von Trittsteinbiotopen notwendig, ggf. Ausgleichs- oder Vermeidungsmaßnahmen, Empfehlung von artenreichem Grünland unterhalb der Kollektorfelder als Habitat für Insekten), zu Klima (Fassadenbegrünung, Dachbegrünung, Pflanzempfehlung für Flächen unterhalb der Kollektoren und der nicht energetisch genutzten Flächen), zu Wasser (Versickerungsfähigkeit Niederschlagswasser, Grundwasserneubildung, Einsatz bestimmter Stoffe in den Kollektormodulen zur Vermeidung von Wassergefährdung)
  • Stadt Leipzig, Liegenschaftsamt zu Boden/Fläche (Hinweise zur landwirtschaftlichen Nutzung, zu unterschiedlichen Nutzungsformen und zu möglichen Ergänzungsnutzungen)
  • Kommunale Wasserwerke Leipzig zu Wasser (Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung)
  • Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.V.  zu Tiere/Pflanzen (Verbesserung des Biotopverbundes für Offenland- und Halboffenlandarten, Empfehlung Artenschutzturm) und zu Klima (Fassadenbegrünung am Pumpenhaus, Lehmwände)
  • Grüne Liga Sachsen e.V. zu Boden (landwirtschaftlich hochwertige Ertragsfläche mit Bodenwert über 50 widerspricht der geplanten Nutzung), zu Tiere/Pflanzen (keine Pufferzone mehr zu CEF-Ausgleichs-Maßnahme eines anderen Plangebietes, Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Vorhaben konkurriert mit Zielstellung zur Sicherung bzw. Erhöhung der Biodiversität, dauerhafte Zerstörung von Renaturierungspotential), zu Wasser (Auswirkungen auf nachhaltigen und zukunftsorientierten Hochwasserschutz), zu Klima (Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet), zu Menschen (Entzug einer der Naherholung und Freizeitgestaltung dienenden Fläche)
  • Aus der Öffentlichkeit zu Boden (Fläche mit hoher Bodenwertzahl sollte als landwirtschaftliche Nutzfläche genutzt und nicht bebaut werden), zu Klima/Luft (Frischluftentstehungsgebiet), zu Tiere (fehlende Flächen für Insekten), zu Menschen (Naherholungspotential, fehlende Wegeverbindungen), zu Energie (Empfehlung von Photovoltaikanlage anstatt Solarthermie)

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 25.02.2022
  • Gutachten zur Ermittlung der erforderlichen Rammtiefe für Stahlprofile als Gründungselemente (Bodengutachten) vom 18.01.2022
  • Kurzgutachten zur Gründung der Wärmeübergabestation vom 21.02.2022
  • Gutachten zur Frage der eventuellen Blend- und Störwirkung von Straßennutzern und Anwohnern durch eine in Leipzig-Lausen zu installierende Solarthermieanlage vom 09.02.2022
  • Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung vom 26.04.2022
  • Grünordnungsplan vom 13.04.2022
  • Analyse Bodenwertzahlen vom 20.01.2022
  • Pflegekonzept vom 22.02.2022
  • Landschaftsbildanalyse vom 28.02.2022
  • Schallvoruntersuchung vom 10.02.2022
  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf Fläche, Boden und Grundwasser (insbesondere zu Verdichtung im Unterboden, mögliche Veränderung der Bodenwertzahl), Oberflächengewässer, Luft und Klimaschutz, Pflanzen (insbesondere zu Gehölverlust auf einer Fläche von 150m², bauzeitliche Beeinträchtigung der Biotopstrukturen und Vegetationsbestände im Norden des Plangebietes), Tiere (insbesondere zu Beeinträchtigung von Lebensräumen von zum Teil streng geschützten Tierarten (u.a. Zauneidechse, Fledermäuse, Heuschrecken, Wildbiene, Amphibien) und europäischen Vogelarten (u.a. Gelbspötter), Lebensraumentwertung und -verlust), Landschaft/ Landschaftsplan (insbesondere zur Notwendigkeit des Zielabweichungsverfahren), Menschen und menschliche Gesundheit (insbesondere zu Erholungspotential, Blend- und Störwirkung durch Reflexionen der Kollektoren), Kulturgüter und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab oder Herrn Stirn.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

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Die Stellungnahme und die personenbezogenen Daten werden aus rechtlichen Gründen dauerhaft gespeichert.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.Dazu können Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an an das Stadtplanungsamt wenden. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die bisherige Verarbeitung bleibt jedoch hiervon unberührt.

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