Bebauungsplan Stadt Leipzig Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 416 "Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.07.2021 bis 31.08.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 416 „Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße" (fett umrandet)

Zum Bebauungsplan Nr. 416 "Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße“ wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Das Plangebiet befindet sich in Leipzig-Mitte, im Ortsteil Zentrum-Nord westlich der Bahnanlagen zwischen Eutritzscher Straße, Delitzscher Straße, Theresienstraße und Roscherstraße (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Bereits zur Aufstellung des Masterplans, der von der Ratsversammlung am 13.03.2019 als Grundlage zur Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen wurde, fand eine mehrstufige Beteiligung der Öffentlichkeit, unter anderem in Nachbarschaftsforen, statt. Der Vorentwurf enthält nun die strukturelle Ausrichtung für die Entwicklung dieses Stadtteils.

Auf dem brachgefallenen Areal des ehemaligen Freiladebahnhofes soll auf einer Fläche von ca. 25 Hektar ein neues, gemischt genutztes Stadtviertel mit hohem Grünanteil geschaffen werden. Neben der geplanten Wohn- und Gewerbenutzung sollen eine Grundschule, eine weiterführende Schule, Sport- und Freizeitanlagen sowie zwei Kindertageseinrichtungen entwickelt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist dafür die planungsrechtliche Voraussetzung.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans

vom 20.07.2021 bis 30.08.2021

im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 bis 499, während der Dienststunden

Mo./Mi.            8.00 Uhr bis 15.00 Uhr          

Di./Do.             8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Fr.                   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

ausgestellt.

Auch im Stadtbüro sind die Planunterlagen verfügbar (Burgplatz 1, Zugang über Markgrafenstr. 3, 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Mo bis Fr 13 – 16 Uhr).

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu eingeladen und haben Gelegenheit, sich zu informieren und zu äußern. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig, telefonische Anfragen an (0341) 123-4948, oder per E-Mail an stadtplanungsamt@leipzig.de.

Wir weisen darauf hin, dass für den gesamten Zeitraum, zur angemessenen Berücksichtigung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie, ein Hygienekonzept umgesetzt wird und dadurch bei hohem Besucheraufkommen Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden können. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten.

Auch im Internet sind die Planunterlagen verfügbar unter:

- www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell  

- Zentrales Landesportal Bauleitplanung www.bauleitplanung.sachsen.de

- Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig https://ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-02661).

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Hinweis zur Abgabe von Stellungnahmen:

Da das Ergebnis über die Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, sind Angaben zum Absender zweckmäßig. Dann geben Sie bitte Ihre Daten in der Stellungnahme an. Die Stellungnahme kann aber auch anonym abgegeben werden.

Kontaktperson

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab oder Frau Fallmann

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

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Die Stellungnahme und die personenbezogenen Daten werden aus rechtlichen Gründen dauerhaft gespeichert.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.Dazu können Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an an das Stadtplanungsamt wenden. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die bisherige Verarbeitung bleibt jedoch hiervon unberührt.

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