Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.07.2021 bis 31.08.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz " (fett umrandet) Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Wie im elektronischen Leipziger Amtsblatt Nr. 03/2021 am 01.05.2021 und in der Printausgabe des Leipziger Amtsblatts Nr. 9/2021 am 08.05.2021 bekannt gemacht, fand in der Zeit vom 18.05.2021 bis 28.06.2021 die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz“ statt.

Mit der Beschlussfassung zur Vorlage für die Billigung und Auslegung des Bebauungsplanentwurfes musste die Begründung zum Planentwurf überarbeitet werden. Die Begründung wurde durch die Fassung vom 28.04.2021 ersetzt und ist Gegenstand der öffentlichen Auslegung. Im Internet wurde versehentlich die Fassung vom 31.03.2021 eingestellt. Zur Wahrung der Transparenz und aus Gründen der Rechtssicherheit im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan wird die öffentliche Auslegung des Planentwurfs deshalb wiederholt.

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 21.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz" gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Beschluss ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.

Das Plangebiet befindet sich in Leipzig-Mitte, im Ortsteil Zentrum-Süd zwischen Rossplatz, Grünewaldstraße, Windmühlenstraße und Peterssteinweg (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Das Areal, das derzeit vorwiegend eine innerstädtische Brachfläche ist, soll ein lebendiges Stadtquartier mit unterschiedlichen Kerngebiets-, Büro-, Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen werden und die Südvorstadt mit dem Stadtzentrum verbinden.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 27.07.2021 bis 31.08.2021

im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden                    

Mo/Mi             8:00 Uhr – 15:00 Uhr                        

Di/Do              8:00 Uhr – 16:00 Uhr            

Fr                   8:00 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich ausgelegt.      

Auch im Stadtbüro sind die Planunterlagen verfügbar (Burgplatz 1, Zugang über Markgrafenstr. 3, 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Mo bis Fr 13 – 16 Uhr).

Wir weisen darauf hin, dass für den gesamten Zeitraum, zur angemessenen Berücksichtigung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie, ein Hygienekonzept umgesetzt wird und dadurch bei hohem Besucheraufkommen Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden können. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten.

Zusätzlich können die gesamten Planunterlagen über die Webseite der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Beschluss im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-00208-NF-02).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig, oder per E-Mail an stadtplanungsamt@leipzig.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Bisher abgegebene Stellungnahmen werden im Planverfahren berücksichtigt und müssen nicht erneut abgegeben werden. Gleichwohl besteht nochmals die Möglichkeit zur Äußerung.

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

  • NABU Landesverband Sachsen e. V. zu Naturschutz, Artenvielfalt, Lebensraum, Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Vögel und Insekten
  • Amt für Umweltschutz (AfU) zu Artenschutz (Baumpflanzungen), Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Lebensräume für Tiere, besonders Brutvögel), Biotopschutz (höhlenreiche Einzelbäume), Schallimmission (Verkehrs- und Gewerbelärm), Stadtklima/Luftqualität (Luftschadstoffe und ihre Auswirkungen auf Menschen, Wärmebelastung, Dachbegrünung, Wasserkonzept), Altlasten
  • Stadtplanungsamt, SG Landschafts- und Grünordnungsplanung zu Baumpflanzungen, blau-grüne Dächer, Tiere und Artenschutz

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Artenschutzbeitrag zur artenschutzrechtlichen Prüfung (Gehölzbestände, Baumbiotope, geschützte Tierarten insbesondere Brutvögel, Fledermäuse, Zauneidechsen und ihre Lebensstätten)
  • Gehölz- und Biotopkartierung als kartenmäßige Darstellung
  • Ergänzende artenschutzfachliche Betrachtung zu häufig vorkommenden Brutvogelarten
  • Baumliste zum Baumbestand geschützter und zu erhaltender Bäume
  • Altlastenuntersuchung zur Prüfung von Altlastenverdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen, Bergung und Entsorgung
  • Regenwasserbewirtschaftungskonzept zur Untersuchung der Möglichkeiten des Regenwasserrückhalts und der Regenwasserversickerung
  • Energiekonzept „Wilhelm-Leuschner-Platz“ für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung
  • Verkehrsgutachten hier als Prognose für die das Gebiet umgebenden Straßen und die innere Erschließung
  • Luftschadstoffgutachten hier als Abschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen auf die Luftqualität auf der Grundlage der Verkehrsprognose
  • Schalltechnische Untersuchung zu Verkehrs-, Gewerbe- und Veranstaltungslärm mit Schallimmissionsprognose und Immissionsschutz
  • Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf das Stadtklima (Wärme- und Schadstoffbelastung), auf das Stadt- und Landschaftsbild (Stadtstruktur, Aufenthaltsqualität), auf Flora und Fauna (Vegetationsbestand, Biotope höhlenreiche Einzelbäume, Vögel, Fledermäuse, Zauneidechsen), auf Denkmalschutz (Bowlingtreff, archäologische Kulturgüter), durch Altlasten im Boden und Neuversiegelung (Boden, Grundwasserneubildung, Versickerung Niederschlagswasser), durch Lärm- und Schadstoffbelastungen aufgrund Verkehr, Gewerbe und Veranstaltungen.

Außerdem liegt für den Neubau einer Markthalle am Wilhelm-Leuschner-Platz eine vertiefende Tragfähigkeitsanalyse vor.

Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/projekte/wilhelm-leuschner-platz/ .

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Hinweis zur Abgabe von Stellungnahmen:

Da das Ergebnis über die Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, sind Angaben zum Absender zweckmäßig. Dann geben Sie bitte Ihre Daten in der Stellungnahme an. Die Stellungnahme kann aber auch anonym abgegeben werden.

Kontaktperson

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab oder Frau Fallmann

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

Datenschutzerklärung

Die Stellungnahme und die personenbezogenen Daten werden aus rechtlichen Gründen dauerhaft gespeichert.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.Dazu können Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an an das Stadtplanungsamt wenden. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die bisherige Verarbeitung bleibt jedoch hiervon unberührt.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO).

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