Verfahren Landesdirektion Sachsen Landes- und Regionalplanung

Raumverträglichkeitsprüfung Lithium Zinnwald

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.07.2025 bis 31.08.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Übersichtskarte

Beteiligung an der Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben "Entwicklung und Betrieb eines Lithiumbergwerkes inklusive Aufbereitung“ der Lithium Zinnwald GmbH

Die Firma Zinnwald Lithium GmbH plant, im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Bereich Altenberg ein Bergwerk zur Gewinnung von Lithium inklusive einer Aufbereitungsanlage zu errichten. Neben dem untertägigen Abbau beansprucht das geplante Vorhaben oberirdische Flächen von insgesamt rund 110 ha für die Aufbereitungsanlage, Lager- und Depotflächen. Die Gewinnung des Rohstoffs soll im Bergwerk unterhalb der Ortschaft Zinnwald und des unmittelbar unter der Oberfläche befindlichen Altbergbaus erfolgen. Die Aufbereitung und Anlage eines Reststoffdepots für Aufbereitungsrückstände ist am Standort Liebenau vorgesehen. Für den Transport des abgebauten Roherzes zwischen Bergwerk und Aufbereitungsanlage werden drei Varianten (V1 bis V3) in Betracht gezogen:

V1 – Förderstollen Zinnwald – Liebenau, keine weiteren Zugänge,

V2 – Förderstollen Zinnwald – Liebenau mit zwei weiteren Zugängen, Mundlöcher bei Geising und im Müglitztal,

V3 – Förderstollen Zinnwald – Löwenhain/Geising, Bandanlage über Tage bis Liebenau.

Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung beurteilt die Raumordnungsbehörde bei der Landesdirektion Sachsen in einem besonderen Verfahren auf Grundlage von § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung. Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind demnach

  1. die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen oder Maßnahmen,
  2. die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- und Trassenalternativen und
  3. die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach
    § 2 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG.

Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung ist eine gutachterliche Stellungnahme in Form der so genannten raumordnerischen Beurteilung.

Seit dem 20.06.2025 sind Bekanntmachung und Verfahrensunterlagen auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen hier veröffentlicht:
http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ in der Rubrik Infrastruktur > Raumordnung.

Zusätzlich wird hiermit im Beteiligungsportal Sachsen auf diese Informationen verwiesen.

Stellungnahmen, Hinweise oder Anregungen zum Vorhaben können von allen bis zum
31. August 2025
abgegeben werden.

Diese sollen mit dem Betreff „RVP Lithium Altenberg“ per E-Mail an das Funktionspostfach raumordnung@lds.sachsen.de an die Landesdirektion Sachsen übermittelt werden. Weitere Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen werden auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen genannt (siehe oben). Zusätzlich können Stellungnahmen auch über das Beteiligungsportal Sachsen abgegeben werden.

Hinweise zur Abgrenzung des Verfahrens der Raumverträglichkeitsprüfung zum nachfolgenden Planfeststellungsverfahren

Im Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 ROG wird die Raumverträglichkeit des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt nicht mit der Zulassung des Vorhabens ab und hat gegenüber dem Träger des Vorhabens und gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung. Die Raumverträglichkeitsprüfung dient der Vorbereitung des sich anschließenden bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beim Sächsischen Oberbergamt. Das Sächsische Oberbergamt als entsprechende Zulassungsbehörde bezieht das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung in ihre Entscheidung ein.

Sofern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung Belange vorgebracht werden, haben diese typischerweise keinen rechtlichen Bezug auf das nachfolgende Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2a BBergG. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung übermittelte Stellungnahmen nicht zwangsläufig auch im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren sollten diese daher erneut eingebracht werden, um definitiv berücksichtigt zu werden.

Wir weisen darauf hin, dass privatrechtliche, insbesondere eigentumsrechtliche Belange (Grunddienstbarkeiten sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen) nicht Gegenstand der Abstimmung in der Raumverträglichkeitsprüfung sind. Die Auseinandersetzung mit diesen Belangen bleibt dem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren und eventuellen Folgeverfahren beim Sächsischen Oberbergamt vorbehalten.

Kontakt

LANDESDIREKTION SACHSEN

Referat 34 | Raumordnung, Stadtentwicklung
 

E-Mail: raumordnung@lds.sachsen.de

Datenschutzerklärung

Bei der Abgabe von Stellungnahmen, Hinweisen oder Anregungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieser Raumverträglichkeitsprüfung Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: datenschutz@lds.sachsen.de; Telefon: +49 371/532-0.

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