Umfrage Landesamt für Schule und Bildung Arbeit

Test (überarbeitet): Sexismus und sexuelle Belästigung Lehrpersonen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.10.2026 bis 19.10.2026
  • Teilnehmer 0 Teilnehmer
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein, sich anonym an unserer Befragung zum Schutz vor Sexismus und sexueller Belästigung im Berufsalltag zu beteiligen. Ihre Erfahrungen helfen uns dabei, Präventionsmaßnahmen an sächsischen Schulen gezielt weiterzuentwickeln. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Thema!

Mit freundlichen Grüßen

die Gleichstellungsbeauftragten am LaSuB

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1a) Welchem Geschlecht ordnen Sie sich zu?
1b) Wie alt sind Sie?
1c) Wie lange sind sie bereits im Schuldienst tätig?
1d) In welcher Umgebung arbeiten Sie? Mein Arbeitsplatz liegt ...
1e) Meine Schule hat eine Größe von ...

Die folgenden Fragen beziehen sich auf diese Themen:

Sexismus bezeichnet die Diskriminierung, Benachteiligung, Unterdrückung oder Gewalt aufgrund des Geschlechts. Er beruht auf gesellschaftlichen Machtstrukturen sowie klischeehaften Rollenbildern und wertet vor allem Frauen sowie Personen ab, die als weiblich wahrgenommen werden.

Sexuelle Belästigung ist nach § 3 Abs. 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine Benachteiligung, bei der ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Dazu gehören unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen dazu, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das unerwünschte Zeigen oder Anbringen pornografischer Darstellungen. Maßgebend ist, dass das Verhalten von der betroffenen Person nicht erwünscht ist und dadurch insbesondere ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen oder Entwürdigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

2a) Wie oft waren Sie persönlich an Ihrem Arbeitsplatz innerhalb der letzten 24 Monate von folgenden Situationen betroffen?
zweideutige Kommentare mit sexuellem Bezug
Witze mit sexuellem Bezug
Bemerkungen mit sexuellem Inhalt
unangemessene Fragen mit sexuellem Bezug zu Privatleben und/oder Aussehen
unerwünschte E-Mails, SMS, Chatnachrichten, Fotos, Videos mit sexuellem Bezug
aufdringliches Starren, anzügliche Blicke, Hinterherpfeifen
Nötigung zum Ansehen pornographischen Materials
unerwünschte körperliche Annäherung oder Berührung
unerwünschte Umarmung und/oder Küsse
unsittliches Entblößen des Gegenübers
2b) Wie oft waren Sie persönlich an Ihrem Arbeitsplatz folgenden Situationen, die länger als 24 Monate zurückliegen, betroffen?
zweideutige Kommentare mit sexuellem Bezug
Witze mit sexuellem Bezug
Bemerkungen mit sexuellem Inhalt
unangemessene Fragen mit sexuellem Bezug zu Privatleben und/oder Aussehen
unerwünschte E-Mails, SMS, Chatnachrichten, Fotos, Videos mit sexuellem Bezug
aufdringliches Starren, anzügliche Blicke, Hinterherpfeifen
Nötigung zum Ansehen pornographischen Materials
unerwünschte körperliche Annäherung oder Berührung
unerwünschte Umarmung und/oder Küsse
unsittliches Entblößen des Gegenübers
  • HINWEIS: Es dürfen keine Informationen eingetragen werden, die Rückschlüsse auf identifizierbare Personen zulassen. Falls Sie ein Ereignis dennoch melden möchten, wenden Sie sich an Ihre Gleichstellungsbeauftagten: https://www.smk.sachsen.de/gleichstellung-4109.html
3a) In welchem Maße stimmen Sie folgenden Aussagen zum Thema Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu?
Wenn ich sexuelle Belästigung oder Sexismus am Arbeitsplatz erlebe, weiß ich, an wen ich mich wenden kann.
Ich habe Vertrauen, dass Beschwerden zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ernstgenommen werden.
Meine Schulleitung geht klar gegen Sexismus und sexuelle Belästigung vor.
Das Landesamt für Schule und Bildung geht klar gegen Sexismus und sexuelle Belästigung vor.
4a) In welchem Maße stimmen Sie folgenden Aussagen zum Thema Vertrauensperson und Gleichstellungsbeauftragte zu?
Ich kenne die Gleichstellungsbeauftragten an meiner Dienststelle.
Ich kenne die Vertrauensperson an meiner Schule, an die ich mich wenden kann.
  • Information: Die Vertrauenspersonen in Schulen werden auf Vorschlag der Bediensteten von der Schulleitung bestellt. Sie fungieren als Bindeglied zwischen den Bediensteten der jeweiligen Schule sowie den für sie zuständigen Gleichstellungsbeauftragten. Sie sind u. a. Ansprechpersonen in Fragen der Chancengleichheit, der Vereinbarkeit von Familie und/oder Pflege mit der Berufstätigkeit, der sexuellen Belästigung und der Angelegenheiten von Frauen mit Behinderung.
4b) In welchem Maße stimmen Sie folgenden Aussagen zum Thema Vertrauensperson und Gleichstellungsbeauftragte zu?
Ich kenne die Tätigkeitsfelder der Gleichstellungsbeauftragen und weiß, in welchen Angelegenheiten ich bei ihnen Rat und/oder Unterstützung finde.
Ich weiß, wie ich die Gleichstellungsbeauftragten erreichen kann.
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Kontakt

Claudia Götze und Ben Weil
Gleichstellungsbeauftragte
LANDESAMT FÜR SCHULE UND BILDUNG
Standort Leipzig
Gleichstellungsstelle
Nonnenstraße 17 A
04229 Leipzig
Telefon: +49 341 4945-768
E-Mail: Leipzig.gsb@lasub.smk.sachsen.de

Auch einzeln erreichbar unter:

Claudia.goetze.gsb@lasub.smk.sachsen.de

ben.weil.gsb@lasub.smk.sachsen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO

Die Teilnahme ist freiwillig.

Die Ergebnisse werden ausschließlich in zusammengefasster Form ausgewertet.

1. Verantwortliche

Claudia Götze und Ben Weil

Gleichstellungsbeauftragte Landesamt für Schule und Bildung Standort Leipzig

Gleichstellungsstelle Nonnenstraße 17 A 04229 Leipzig

Telefon: +49 341 4945-768

E-Mail: Leipzig.gsb@lasub.smk.sachsen.de

Auch einzeln erreichbar unter: Claudia.goetze.gsb@lasub.smk.sachsen.de

ben.weil.gsb@lasub.smk.sachsen.de

2a. Datenschutzbeauftragte Lasub Datenschutzbeauftragte E-Mail: Datenschutz@lasub.smk.sachsen.de

2b. Datenschutzbeauftragte Schule Datenschutzbeauftragte E-Mail: dsgvo@lasub.smk.sachsen.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Verarbeitungszwecke

Als Gleichstellungsbeauftragte wurden wir von den Bediensteten am LaSuB Leipzig gewählt, um auf die Durchführung und Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes und anderer Vorschriften zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu achten und die Dienststellenleitungen bei deren Umsetzung zu unterstützen (SächsGleiG §19). Darunter fällt auch der Umgang mit sexueller Belästigung. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz trägt das LaSuB gegenüber den Bediensteten die Verantwortung sie vor sexueller Belästigung zu schützen (AGG §12). Laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine Umfrage eine wichtige Präventionsmaßnahme, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Die Befragung der Bediensteten ermöglicht eine Einschätzung, wie häufig es am Arbeitsplatz zu Vorfällen kommt und welche Angebote genutzt werden. Die Umfrageergebnisse können eine Grundlage für die (Weiter-)Entwicklung von Gegenmaßnahmen bilden. Eine differenzierte Auswertung eröffnet die Möglichkeit, mit spezifischen Interventionen in Bereichen mit höheren Fallzahlen aktiv zu werden. Zudem dienen solche Befragungen auch zur Sensibilisierung. Regelmäßig durchgeführt, tragen sie dazu bei, dass sexuelle Belästigung als reale Gefahr präsent bleibt. Mit der Durchführung der Umfrage hoffen wir als Gleichstellungsbeauftragte eine Bestandsaufnahme für sexuelle Belästigung am Dienstort LaSuB zu erheben und anhand dessen weitere Handlungsmaßnahmen ableiten zu können. Rechtsgrundlagen Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1a DSGVO (Einwilligung).

4. Empfänger der Daten

Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies gesetzlich erlaubt ist oder erforderlich wird, an die Gleichstellungsbeauftragten der weiteren LaSuB- Standorte, in einer Form, in der die Bezugsgruppen groß genug sind, dass die Anonymität der Einzelperson gesichert ist.

5. Speicherdauer

Die anonymen Daten werden ein Jahr gespeichert. Einige Umfrageergebnisse können im Gleichstellungsplänen oder ähnlichen Dokumenten veröffentlicht werden. Durch ausreichende Größe der Gruppen wird die Anonymität der Einzelperson gewährleistet.

6. Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben folgende Rechte: - Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO - Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO - Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO - Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO - Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO - Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Zur Ausübung der Rechte kann jederzeit Kontakt mit uns aufgenommen werden. Da die Umfrage Anonym durchgeführt wird, können die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Wiederspruch und Widerruf nur gewährleistet werden, wenn eine eindeutige Zuordnung technisch möglich ist.

7. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Betroffene Personen haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren: Sächsische Datenschutz und Transparenzbeauftragte +49 351 85471-101 post@sdtb.sachsen.de

8. Datenschutzhinweis für Cookies

Wir weisen darauf hin, dass die Website „Sachsen.de“ personenbezogene Daten in Form von „Cookies“ erhebt. Die genauen Bestimmungen sind hier nach zu lesen: https://www.sachsen.de/datenschutz.html?_cp=%7B%22a 5243%22%3A%7B%220%22%3Atrue%2C%221%22%3Atrue%2C%222%22%3Atru e%7D%7D#a-5242

9. Stand

Stand dieser Datenschutzerklärung: Oktober 2026

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