Umfrage Landkreis Zwickau Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Befragung zur Einschätzung des Entwurfs der Vereinbarung zum Kinderschutz im Ehrenamt

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 26.06.2025 bis 22.08.2025
  • Teilnehmer 0 Teilnehmer
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Sehr geehrte Träger der Kinder- und Jugendhilfe in den Bereichen Kleinprojektförderung und Maßnahmenförderung,

mit Beschluss 018/25 des Jugendhilfeausschusses vom 7. Mai 2025 hat das Jugendamt des Landkreises Zwickau die Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl überarbeitet. Den Entwurf zur zukünftigen Vereinbarung haben Sie in der Anlage der E-Mail zur Bitte um Beteiligung und dem Link zu dieser Befragung erhalten. 

Da wir Ihre Expertise sehr schätzen, bitten wir Sie den Entwurf mit Blick auf Ihre Arbeitspraxis zu lesen, kritisch zu hinterfragen und die nachstehenden Fragen bis zum 22.08.2025 zu beantworten. Die Befragung erfolgt nach den einzelnen Regelungen in der Vereinbarung und Sie erhalten so die Möglichkeit, Ihre Hinweise und Fragen Stück für Stück auf den Weg zu bringen. Sollten Sie die Beschreibung einzelner Regelungsbereiche als eher weniger konkret bzw. sehr unkonkret einschätzen, ist für die weitere Überarbeitung des Entwurfs eine Erklärung Ihrerseits für uns sehr hilfreich.

Für Ihre Mitwirkung bedanken wir uns herzlich.

Regelung zum Inhalt und Umfang des Schutzauftrages (Punkt 3 der Vereinbarung)

Wie beurteilen Sie die Inhalte der Vereinbarung bei akuter Kindeswohlgefährdung? (Punkt 3.3.1 der Vereinbarung)  
Wie beurteilen Sie die Inhalte der Vereinbarung bei Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung? (Punkt 3.3.2 der Vereinbarung)  

Regelung zur Beratung und Information bei (Verdacht auf) institutionelle Kindeswohlgefährdung (Punkt 4 der Vereinbarung)

Wie beurteilen Sie die Regelung bei (Verdacht auf) institutionelle Kindeswohlgefährdung?  

Regelung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen/erweitertes Führungszeugnis (Punkt 5 der Vereinbarung)

Wie beurteilen Sie die Regelung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen/erweitertes Führungszeugnis?  

Regelung zur Qualitätssicherung im Kinderschutz (Punkt 6 der Vereinbarung)

Wie beurteilen Sie die Regelung zur Qualitätssicherung im Kinderschutz?  

Kontakt

Jugendamt

Koordinierungsstelle Netzwerk Kindeswohl

Postanschrift: Postfach 10 01 76 · 08067 Zwickau

Dienstsitz: Königswalder Straße 18 · 08412 Werdau

Telefon: 0375 4402-23270

Fax: 0375 4402-33273

E-Mail: kindeswohl@landkreis-zwickau.de

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