Nach § 64 Abs. 2 SächsGemO sind Kommunen mit eigener Verwaltung verpflichtet, kommunale Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Nach § 13 SächsGleiG besteht außerdem die Pflicht, bei mehr als 20 nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten eine Gleichstellungsbeauftragte für die Bediensteten zu bestellen.
Die Landesdirektion Sachsen, Referat 39, ist Ansprechpartner der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und möchte diese vernetzen, informieren und begleiten. Daher bittet die Landesdirektion Sachsen um Informationen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hinsichtlich der örtlichen Ausgestaltung des Themenbereichs Gleichstellung.
Die gesammelte Rückmeldung für den Landkreis Bautzen erfolgt über die Gleichsstellungsbeauftragte Frau Madeleine Lenz.
* Pflichtangaben
Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.
Gleichsstellungsbeauftragte
Madeleine Lenz
kommunale Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Bautzen
Die Daten werden gesammelt für die Anfrage der Landesdirekton Sachsen.