Der Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Bautzen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird gemäß § 61 der Sächsischen Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in Verbindung mit § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) elektronisch zu jedermanns Einsicht vom 11.11.2024 bis zum 19.11.2024 öffentlich ausgelegt.
Einwohner und Abgabenpflichtige können ab dem 11.11.2024 bis zum Ablauf des 29.11.2024 Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 16.12.2024.
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