Der Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Bautzen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird gemäß § 61 der Sächsischen Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in Verbindung mit § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) elektronisch zu jedermanns Einsicht vom 22.05.2023 bis zum 31.05.2023 öffentlich ausgelegt.
Einwohner und Abgabenpflichtige können ab dem 22.05.2023 bis zum Ablauf des 09.06.2023 Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 19.06.2023.
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