Flächennutzungsplan Gemeinde Kreischa Öffentliche Auslegung

1. Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreischa

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.06.2022 bis 22.07.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Kreischa

über die Billigung und Auslegung des Entwurfs

zur 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreischa

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 3 PlanSiG

Der Gemeinderat der Gemeinde Kreischa hat am 16.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans Gemeinde Kreischa i.d.F. vom 30.03.2022 und die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans Gemeinde Kreischa i.d.F. vom 30.03.2022 liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Kreischa wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom

20.06.2022 bis einschließlich 22.07.2022

in der Gemeinde Kreischa, Gemeindeverwaltung, Dresdner Straße 10, 01731 Kreischa, Zimmer 104 während folgender Zeiten

Montag        von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag      von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch      von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag  von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag         von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

aus.

Parallel dazu können die Planunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Kreischa unter www.kreischa.de und im Bürgerbeteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist hat Jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung.

Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen (Stellungnahmen) zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich an die Gemeinde Kreischa, Dresdner Straße 10, 01731 Kreischa vorgebracht werden. Diese Anregungen können auch in dem o. g. Zeitraum per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: post@kreischa.de

Hinweis:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Kreischa deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 035206 - 20915 oder per E-Mail an post@kreischa.de möglich.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:

  1. der Landschaftsplan der Gemeinde Kreischa in der Fassung vom 30.03.2022 bestehend aus dem Landschaftsplan mit Erläuterungsbericht inkl. Strategischer Umweltprüfung, Potenzialkarten zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Landschaftsbild und Erholung sowie Klima. Der Landschaftsplan stellt die ökologische Grundlage für die Flächennutzungsplanung dar und beinhaltet Maßnahmenvorschläge zur Ausweisung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
  1. der Umweltbericht nach § 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung, dieser wurde im Ergebnis der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet und den Entwurfsunterlagen beigefügt. Er beinhaltet die Bewertung der vorgeschlagenen Bauentwicklungsflächen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter.
  1. Stellungnahme des Landratsamtes Sächsische Schweiz – Osterzgebirge vom 02.11.2018 mit Einwänden zu einzelnen geplanten Bauflächen (A1, B1, B2, B3, B4, B5, B6, C1, D1, D2a/b, D3a, D3b, E1, E2, F1, F2, F3, G1) bezüglich der Lage im Landschaftsschutzgebiet, Biotopverbund, gesetzlich geschützten Biotopen, erosionsgefährdeten Abflussbahnen und Lärmschutz
  1. Stellungnahme des Landratsamtes Sächsische Schweiz – Osterzgebirge vom 02.11.2018, insbesondere der Unteren Wasserbehörde mit den Schwerpunktthemen Hochwasserentstehungsgebiet, Überschwemmungsgebiet, Risikogebietes, Hochwasservorsorge und Gewässerrandstreifen; dem Sachgebiet Abfall, Boden und Altlasten und der Unteren Naturschutzbehörde zu Entsiegelungs- und Kompensationsmaßnahmen, zu Landschaftsschutzgebieten und FFH- und SPA-Gebieten sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde zu Belangen des Denkmalschutzes
  1. Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal / Osterzgebirge vom 25.09.2018 mit Einwänden zu einzelnen geplanten Bauflächen (B5, B6, E1, E2, F3) bezüglich der Lage in Vorranggebietes Natur und Landschaft bzw. Arten- und Biotopschutz sowie Landwirtschaft 
  1. Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 08.10.2018 mit Einwänden zu einzelnen geplanten Bauflächen (B6, C1, E1, E2, F3 ) bezüglich der Lage im Hochwasserentstehungsgebiet, im Kaltluftentstehungsgebiet, im Vorranggebiet Natur und Landschaft sowie Landwirtschaft
  1. Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege vom 08.10.2018 mit Einwänden gegen das Mischgebiet E1 Babisnauer Straße in Bärenklause aus Gründen des Denkmalschutzes (Sachgesamtheit Rittergut Bärenklause)
  1. Stellungnahme des Kreischaer Wasser- und Abwasserbetriebes vom 29.10.2018 zur Problematik der Schmutzwasserentsorgung des geplanten Sondergebietes Klinik Bavaria Zscheckwitz (B6)
  1. Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung vom 09.10.2018 mit Hinweisen zur Gewässerunterhaltung und zu beabsichtigen Planungen (Hochwasserschutzkonzept Lockwitzbach)
  1. Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 09.10.2018 mit Hinweisen:
  • Anlagensicherheit / Störfallvorsorge
  • vorsorgenden Radonschutz
  • Geogefahren

Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit Schwerpunkten Lärmschutz, Naturschutz, Landschaftsbild, Wegenetz sowie der Ablehnung einzelner geplanter Bauflächen.

Kreischa, den 17.05.2022

gez.                                                                      (Siegel)

Frank Schöning

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Kreischa

Dresdner Str. 10

01731 Kreischa

Ansprechpartner: Kristin Höntschel

Tel.: 035206/209-15

kristin.hoentschel@kreischa.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung der Gemeinde Kreischa

1.    Name und Anschrift

Gemeinde Kreischa
Dresdner Straße 10
01731 Kreischa
E-Mail: datenschutz@kreischa.de
Internet: www.kreischa.de


2.    Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Kreischa
Dresdner Straße 10
01731 Kreischa
E-Mail: datenschutz@kreischa.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

3.    Homepage der Gemeinde

Automatische Datenerfassung
Die Nutzung des Dienstleistungsportals ist grundsätzlich ohne Bekanntgabe personenbezogener Daten möglich. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, also vor allem Daten, die mit dem Namen verbunden sind oder aus deren Zusammenhang sich hierzu ein Bezug unmittelbar herstellen lässt.

Beim Zugriff auf das Portal werden zum Zwecke der Sicherheitskontrolle folgende Daten gespeichert:

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  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Clientsoftware des anfordernden Rechners, d.h. in der Regel Browsertyp und gewünschte Zugriffsmethode/Funktion
  • übermittelte Eingabewerte (z.B.: Suchbegriffe)
  • Zugriffsstatus des Web-Servers (z.B.: Datei übertragen, Datei nicht gefunden, Kommando nicht ausgeführt) und der Namen der angeforderten Datei

Cookies
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4.    Verarbeitungstätigkeiten der Gemeindeverwaltung mit Bezug auf personenbezogene Daten

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden bei der Gemeinde Kreischa unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) sowie unterschiedlicher fachspezifischer Gesetze für vielfältige Aufgaben verarbeitet und bereitgehalten. Außerdem gibt es Fälle, in denen wir Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeiten.

Weitergehende Informationen erhalten Sie von den jeweils fachlich zuständigen Ämtern und Sachgebieten innerhalb der Gemeindeverwaltung Kreischa.

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.

Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen kann sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

5.    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DSGVO dient der Gemeinde Kreischa als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen.

Unterliegt die Gemeinde Kreischa einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DSGVO.

In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unseren Einrichtungen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DSGVO beruhen.

Außerdem kann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Gemeinde Kreischa  übertragen wurde. Diese Verarbeitungstätigkeiten erfolgen dann auf Grundlage Art. 6 I lit. e DSGVO.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DSGVO beruhen.

Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Gemeinde Kreischa oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen.

6.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.
Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

7.    Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

8.    Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

a.    Recht auf Auskunft:
Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

b.    Recht auf Berichtigung:
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

c.    Recht auf Löschung:
Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

d.    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

e.    Recht auf Widerspruch:
Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

f.    Recht auf Beschwerde:
Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Devrientstraße 5, 01067 Dresden.

9.    E-Mail-Sicherheit
Wenn Sie uns eine E-Mail senden, so wird Ihre E-Mail-Adresse nur für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet.

Wenn Sie eine E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden wollen, so empfehlen wir dringend, diese zu verschlüsseln, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern.

10. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Die Gemeindeverwaltung Kreischa erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt.

Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Gegenstände

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