Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Klingenthal
über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Klingenthal
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2025 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Klingenthal als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschlussnummer: 103).
Einzelhandelskonzepte stellen für Städte und Gemeinden eine unverzichtbare Grundlage für sachgerechte Planungen zur Steuerung des Einzelhandels sowie zur Beurteilung und Abwägung von insbesondere großflächigen Einzelhandelsvorhaben dar. Vor diesem Hintergrund wurde am 25.11.2015 ein erstes Einzelhandelskonzept vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Jedoch bedürfen Einzelhandelskonzepte einer regelmäßigen Aktualisierung. Die Fortschreibung des aus dem Jahr 2015 stammenden Einzelhandelskonzeptes umfasste insbesondere eine Aktualisierung der angebots- und nachfrageseitigen Datenbasis sowie eine Neubewertung der daraus abgeleiteten Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandelsstandort Klingenthal.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes kann bei der Stadtverwaltung Klingenthal (Rathaus), Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal, Zimmer 109 während der üblichen Sprechzeiten
Montag geschlossen Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Zudem sind die Unterlagen ins Internet unter www.klingenthal.de Rubrik Bürger & Rathaus - Stadtplanung - Einzelhandelskonzepte eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/klingenthal/startseite zugänglich gemacht.
Klingenthal, 01.10.2025
Judith Sandner Oberbürgermeisterin
Große Kreisstadt Klingenthal Bauamt Frau Wagner Kirchstraße 14 08248 Klingenthal