Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

1. Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Macherstraße Nord" südlicher Teil

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.07.2026 bis 07.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat in seiner öffentlichen Beratung am 24.06.2026 mit Beschluss Nr. SR/BV/4321/2026 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Macherstraße Nord“, südlicher Teil gebilligt und zur Offenlage freigegeben.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist es, im Sinne der weiteren Ansiedung von Unternehmen eine Neugliederung der festgesetzten Baugrenzen und der Erschließung durchzuführen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Macherstraße Nord“, südlicher Teil mit Begründung und wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 08.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026

im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/themen sowie unter www.geoportal-kamenz.de digital zur Einsichtnahme bereit.

Folgende umweltbezogene Informationen werden ausgelegt:

  • Faunistische- und Biotoperfassung mit Artenschutzfachbeitrag

Darüber hinaus können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung, 2. OG während der geltenden Öffnungszeiten

Montag und Freitag           9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                           9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                       9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@stadt.kamenz.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Kamenz abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Michael Preuß

Oberbürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung und Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel.: 03578 379-229

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