Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

621.41 - Nr 8 Bebauungsplan Kamenz-Cunnersdorf "Wohnbebauung Alte Dorfstraße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.01.2025 bis 15.02.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat am 05.04.2023 in seiner öffentlichen Beratung mit Beschluss Nr. SR/BV/3623/2023 den Entwurf des Bebauungsplans Kamenz-Cunnersdorf „Wohnbebauung Alte Dorfstraße“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt.

Die erneute öffentliche Auslegung wird notwendig, da die Rechtsaufsichtsbehörde Mängel bei dem Antrag auf Genehmigung des Bebauungsplanes festgestellt hat. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB ist im Auslegungsverfahren vorgeschrieben, dass wesentliche umweltbezogene Informationen benannt werden müssen. Gemäß § 214 BauGB kann durch ein ergänzendes Verfahren der Rechtsmangel behoben werden.

Ziel der Stadt Kamenz ist es, die Nachfrage nach Wohnraum in der ländlichen Region durch die Bereitstellung von Bauland zu bedienen.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Cunnersdorf:

TF aus 269/8; TF aus 289; TF aus 122/3; TF aus 122/54

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Alte Dorfstraße“ mit Begründung und wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

vom 15.01.2025 bis einschließlich 15.02.2025

im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/ sowie unter www.geoportal-kamenz.de digital zur Einsichtnahme bereit.

Folgende umweltbezogene Informationen werden ausgelegt:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Arten und Biotope, Mensch, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild/Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Umweltbezogene Stellungnahmen zum Regenwasser und Vogelschutz
  • Baugrundgutachten

Darüber hinaus können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung, 2. OG während der geltenden Öffnungszeiten

montags und freitags                   9.00 bis 12.00 Uhr

dienstags                                    9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

donnerstags                                9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@stadt.kamenz.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Kamenz abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung und Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel.: 03578 379-229

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbericht
  • Geotechnisches Gutachten

Informationen

Übersicht
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