Bebauungsplan Stadt Kamenz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Einzelhandelsstandort Auenstraße"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 09.01.2025 bis 10.02.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat in seiner Beratung am 11.12.2024 mit Beschluss Nr. SR/BV/4036/2024 den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Auenstraße, Kamenz“ gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.

Ziel des Verfahrens ist es, den Standort städtebaulich neu zu ordnen und das Einzelhandelsangebot im unmittelbaren Kernbereich der Stadt Kamenz zu verbessern.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Kamenz:

812/7; T.v. 812/8; T.v. 814/6; T.v. 814/7; 812/5; T.v. 847/2; T.v. 1039/5; 1039/g; 1039/4

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Einzelhandelsstandort Auenstraße, Kamenz“ mit Begründung liegt nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 09.01.2025 bis einschließlich 10.02.2025

im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/themen sowie unter www.geoportal-kamenz.de digital zur Einsichtnahme bereit.

Darüber hinaus können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung, 2. OG während der geltenden Öffnungszeiten

Montag und Freitag           9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                           9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                       9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@stadt.kamenz.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Kamenz abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung und Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel.: 03578 379-229

Informationen

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