Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Gelenau“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.10.2024 bis 26.11.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat in seiner öffentlichen Beratung am 05.04.2023 mit Beschluss Nr. SR/BV/3628/2023 die Einleitung des Bebauungsplans "PV-Freiflächenanlage Gelenau" beschlossen. Mit Beschluss Nr. SR/BV/3781/2023 wurde in öffentlicher Beratung am 13.12.2023 der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert.

Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Gelenau:

264/k; 264/3; 264/5; T.v. 6/2

Der Entwurf des Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Gelenau“ mit Begründung inkl. Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

vom 24.10.2024 bis einschließlich 26.11.2024

im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/themen sowie unter www.geoportal-kamenz.de digital zur Einsichtnahme bereit.

Darüber hinaus können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung, 2. OG während der geltenden Öffnungszeiten

montags und freitags                   9.00 bis 12.00 Uhr

dienstags                                    9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

donnerstags                                9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@stadt.kamenz.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Kamenz abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung und Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel.: 03578 379-229

Gegenstände

Übersicht
  • Grünordnungsplan
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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