Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Historischer Ortskern Brauna"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.08.2024 bis 04.10.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat am 01.04.2020 in seiner öffentlichen Sitzung mit Beschluss Nr. SR/BV/2789/2020 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Historischer Ortskern Brauna“ beschlossen.

Planungsziel der Stadt Kamenz ist die Herstellung und Sicherung der städtebaulichen Ordnung, um die städtebaulichen Missstände im Bereich des ehemaligen Gutshofes zu beseitigen und den zukünftigen Umgang mit dem Grundschulstandort Brauna zu klären. Weiterhin werden nachstehende Ziele verfolgt:

  • Erhaltung wertvoller städtebaulicher Strukturen des Dorfkernes,
  • Neuordnung der Erschließungsanlagen,
  • Schaffung von Baurecht für die Umnutzung von denkmalgeschützten Gebäuden und baulichen Strukturen,
  • Schutz der denkmalgeschützten Parkanlage,
  • Schaffung von Baurecht für individuellen Wohnungsbau
  • Umsetzung der Vorgaben des Regionalplans und des Landesentwicklungsplans

Parallel zum Bauleitplanverfahren erfolgt die Ausgliederung der Grundstücksflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Westlausitz“.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Brauna:

11/2; 55/7; 83; 85; 196/8; 196/9; 612/3; 612/4; 612/11; 612/12; 612/19; 612/20; 612/21; 612/23; 612/26; 612/d; 612/h; 612/k; 613/b; 613/c; 614/6

Zum Bauleitverfahren fand im Jahr 2021 die frühzeitige Beteiligung statt. In der Folge wurde der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes verkleinert. Da nun ausschließlich Maßnahmen der Innenentwicklung geplant sind, erfolgt die Anwendung des § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch. Daher wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes "Historischer Ortskern Brauna" mit der Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 12.08.2024 bis einschließlich 04.10.2024

im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/aktuelle-themen/1008359 sowie unter www.geoportal-kamenz.de digital zur Einsichtnahme bereit.

Darüber hinaus können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung, 2. OG während der geltenden Öffnungszeiten

montags und freitags                  9.00 bis 12.00 Uhr

dienstags                                    9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

donnerstags                                9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@stadt.kamenz.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Kamenz abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung und Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel.: 03578 379-229

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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