Bebauungsplan Stadt Kamenz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Am Umflutgraben"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 17.07.2024 bis 16.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat in seiner öffentlichen Beratung am 08.05.2024 mit Beschluss Nr. SR/BV3890/2024 die Aufstellung des Bebauungsplans "Am Umflutgraben" beschlossen.

Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses im Ortsteil Brauna.

Die Stadt Kamenz kann gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen durch einen städtebaulichen Vertrag auf den Vorhabenträger überleiten. Der für das Verfahren notwendige Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Regulierung der Kostentragung wurde im Mai 2024 durchgeführt. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzliche Planaufstellungsverfahren bleibt davon unberührt.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Brauna:

41/17, T.v. 41/16, 41/12

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Umflutgraben“ mit Begründung liegt nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 17.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024

im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/themen sowie unter www.geoportal-kamenz.de digital zur Einsichtnahme bereit.

Darüber hinaus können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung, 2. OG während der geltenden Öffnungszeiten

Montag und Freitag                      9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                      9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                                 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@stadt.kamenz.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Kamenz abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung und Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel.: 03578 379-229

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