Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

2. Änderung Bebauungsplan Kamenz "Am Spittelforst"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.06.2024 bis 26.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat in seiner öffentlichen Beratung am 05.06.2024 mit Beschluss Nr. SR/BV/3932/2024 die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Am Spittelforst“ beschlossen.

Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur baulichen Gestaltung sowie den Umgang mit festgesetzten Baugrenzen etwas zu lockern.

Durch die Planänderung werden die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt. Daher kommt das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB zur Anwendung. Bei der Verfahrensdurchführung wird auf die Erstellung eines Umweltberichtess verzichtet. Auch wird keine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Kamenz:

TF v. 1216/16, TF v. 1269/46, TF v. 1269/54, 1269/56, 1270/1, TF v. 1270/3,

1270/6, 1270/8, 1270/9, 1270/10, 1270/15, 1270/16, 1270/17, TF v. 1270/18,

1270/19, 1270/21, 1270/22, 1270/23, 1270/24, 1270/25, 1270/27, 1270/28,

TF v. 1271/1, 1275/6, 1275/7, 1275/8, 1275/11, 1275/12, 1275/13, 1275/14,

1275/16, 1275/17

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2. Änderung "Am Spittelforst" mit Begründung liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024

im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben oder während der Öffnungszeiten des Rathauses zur Niederschrift gebracht werden.

montags und freitags                   9.00 bis 12.00 Uhr

dienstags                                    9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

donnerstags                                9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz während desselben Zeitraums unter:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/aktuelle-themen/1008359 sowie unter www.geoportal-kamenz.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung und Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel.: 03578 379-229

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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