Bebauungsplan Stadt Kamenz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "PV-Freiflächenanlage Gelenau"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 11.03.2024 bis 15.04.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat in seiner öffentlichen Beratung am 05.04.2023 mit Beschluss Nr. SR/BV/3628/2023 die Einleitung des Bebauungsplans "PV-Freiflächenanlage Gelenau" beschlossen. Mit Beschluss Nr. SR/BV/3781/2023 wurde in öffentlicher Beratung am 13.12.2023 der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert.

Ziel des Bauleitverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Die Stadt Kamenz kann gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen durch einen städtebaulichen Vertrag auf den Vorhabenträger überleiten. Der für das Verfahren notwendige Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Regulierung der Kostentragung wurde im Januar 2024 durchgeführt. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzliche Planaufstellungsverfahren bleibt davon unberührt.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Gelenau:

264/k

264/3

264/5

6/3

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Gelenau“ mit Begründung und Umweltbericht liegt nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 11.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024

im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden oder während der Öffnungszeiten des Rathauses,

Montag und Freitag                    9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                     9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                                 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz während desselben Zeitraums unter:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/themen sowie unter www.geoportal-kamenz.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung und Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel.: 03578 379-229

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Grünordnungsplan

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.