Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

621.41 - 8 Entwurf zum Bebauungsplan Kamenz-Cunnersdorf "Wohnbebauung Alte Dorfstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.05.2023 bis 02.06.2023
  • Stellungnahmen 64 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat am 05.04.2023 in seiner öffentlichen Beratung mit Beschluss Nr. SR/BV/3623/2023 den Entwurf des Bebauungsplans Kamenz-Cunnersdorf „Wohnbebauung Alte Dorfstraße“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt.

Ziel der Stadt Kamenz ist es, die Nachfrage nach Wohnraum in der ländlichen Region durch die Bereitstellung von Bauland zu bedienen.

Die Stadt Kamenz kann gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen durch einen städtebaulichen Vertrag auf den Vorhabenträger überleiten. Der für das Verfahren notwendige Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Regulierung der Kostentragung wurde im Februar 2022 drchgeführt. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzliche Planaufstellungsverfahren bleibt davon unberührt.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Cunnersdorf:

TF aus 269/8

TF aus 289

TF aus 122/3

TF aus 122/54

Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Alte Dorfstraße“ mit Begründung liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 PlanSIG in der Zeit vom

vom 02.05.2023 bis einschließlich 02.06.2023

im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben oder während der Öffnungszeiten des Rathauses zur Niederschrift gebracht werden.

montags und freitags                   9.00 bis 12.00 Uhr

dienstags                                    9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

donnerstags                                9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz während desselben Zeitraums unter:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/themen/1034612 sowie unter www.geoportal-kamenz.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung u. Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel: 03578-379-229

 

Gegenstände

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  • Begründung
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