Bebauungsplan Stadt Kamenz Frühzeitige Beteiligung

621.41-17 Vorentwurf des Bebauungsplanes Jesau/Zschornau "Gewerbepark am Verkehrslandeplatz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.05.2022 bis 03.06.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat am 09.02.2022 in seiner öffentlichen Beratung die Einleitung des Bebauungsplans Kamenz „Gewerbepark am Verkehrslandeplatz“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 11 ha. Betroffen sind die Flurstücke TF v. 193/79; TF v. 193/49 und 1023/8 der Gemarkung Jesau sowie TF v. 122/3 und TF v. 900/3 der Gemarkung Zschornau.

Die Zielstellung des Bauleitverfahrens ist die Ausweisung eines bis zu 11 ha großen Gewerbegebiets für die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe. Diese Entwicklungsabsicht steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entwicklung der Flächen auf dem Verkehrslandeplatz. Aufgrund der sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung in der Stadt Kamenz sollen großflächige und zusammenhängende Gewerbegebietsflächen mit guter verkehrlicher Anbindung geschaffen werden.

Das Verfahren wird gem. § 2 des BauGB im Normalverfahren durchgeführt. Bei der Verfahrensdurchführung wird ein Umweltbericht mit einer qualifizierten Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, ein Fachbeitrag Artenschutz und ein schalltechnisches Gutachten erstellt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Jesau/Zschornau „Gewerbepark am Verkehrslandeplatz“ mit der Begründung, der Biotopenplanung und dem Schallgutachten aus dem Jahr 2009, liegt nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats,

                                        vom 02.05. bis einschließlich 03.06.2022

im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag        9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                                 9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag              9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz während desselben Zeitraums unter www.geoportal-kamenz.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung u. Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel: 03578-379-229

Gegenstände

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  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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