Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

8. Änderung Bebauungsplan "Bautzner Berg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.03.2022 bis 14.04.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat in seiner öffentlichen Beratung am 09.02.22 den Beschluss für die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Kamenz 8. Änderung „Bautzner Berg“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1,4 ha. Betroffen sind die Flurstücke 1286/2, 1286/5, 1287/2, 1289/1, 1290/9, 1291/27, 1291/28, 1290/1, 1290/7, 1290/5,1290/10,1290/11, 1290/2 und 1289/3 der Gemarkungen Kamenz.

Planungsziel ist die Neustrukturierung des Gewerbestandortes an der Hohen Straße in Kamenz zu ermöglichen und in der Wohnbebauung auch ein Flach- bzw. Pultdach errichten zu können. Es werden Änderungen in der Führung der Baugrenze sowie der Erweiterung der Verkehrsfläche entlang der Hohen Straße vorgenommen.

Durch die Planänderung werden die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt. Daher kommt ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB zur Anwendung. Bei der Verfahrensdurchführung wird auf die Erstellung eines Umweltberichts, mit einer qualifizierten Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung verzichtet. Auch wurde keine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 8. Änderung Kamenz „Bautzner Berg“ mit Begründung liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 14.03. bis einschließlich 14.04.2022

im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag        9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                                 9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag              9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz während desselben Zeitraums unter:

www.geoportal-kamenz.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz, Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung u. Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel: 03578-379-229

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