Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Kamenz-Wiesa "Wohnbebauung Am Bahnhof"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.07.2021 bis 06.08.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat von Kamenz hat in seiner Sitzung am 20.09.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Kamenz-Wiesa "Wohnbebauung Am Bahnhof" gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1,1 ha. Betroffen sind das Flurstück 378/8 und Teile der Flurstücke 854/5 und 854/9 der Gemarkung Wiesa.

Planungsziel ist die Nachnutzung der Brachflächen des ehemaligen Güterbahnhofs Wiesa zur Einordnung von Wohnbebauung.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans Kamenz-Wiesa "Wohnbebauung Am Bahnhof" in der Fassung vom 23.04.2021, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 5.7.2021 bis einschließlich 6.8.2021

im Eingangsbereich des Rathauses (Marktseite) der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, Erdgeschoss zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag        9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                               9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag             9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden. Auf Grund der durch Covid-19 bedingten erschwerten Zugänglichkeit des Rathauses bitten wir die interessierte Öffentlichkeit, das Kommen während der Dienststunden und damit verbunden die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme vorher unter der Telefonnummer 03578 379229 anzumelden. Durch den zuständigen Sachbearbeiter werden die Fragen im Eingangsbereich des Rathauses, mit dem notwendigen Schutzabstand, beantwortet.

Die Entwurfsunterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Kamenz unter: www.geoportal-kamenz.de

sowie unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/aktuelle-themen abrufbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gemäß Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat – Stadtentwicklung u. Soziales

Orts- und Regionalplanung

Michael Preuß

Markt 1

01917 Kamenz

E-Mail: michael.preuss@stadt.kamenz.de

Tel: 03578-379-229

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Artschutzfachbeitrag
  • Geotechnischer Bericht
  • Schadstoffuntersuchung

Informationen

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