Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

1. Änderung zum Bebauungsplan "Ortsmitte Jesau"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.05.2021 bis 25.06.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Mit Beschluss vom 17.3.2021 wurde durch den Stadtrat der Stadt Kamenz die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Jesau“ beschlossen.

Mit der Planung wurde bei Aufstellung des Bebauungsplanes folgendes Ziel verfolgt:

  • Schaffung von Baurecht für innerörtlichen individuellen Wohnungsbau.

Dieses Planungsziel bleibt weiterhin bestehen. Die erforderlichen Änderungen des Planes betreffen die Erschließung der einzelnen Grundstücke. Die Planänderung soll eine bessere Erschließungslösung bewirken. Weiterhin werden die festgesetzten Baugrenzen in Teilbereichen verändert.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde ein Fachbeitrag Artenschutz erstellt. Das Fachgutachten kommt zu der Einschätzung, dass durch die Festsetzungen des Bauleitverfahrens keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände eintreten. Konfliktvermeidende Maßnahmen sind aus dem Grund nicht erforderlich.

Bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes werden die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im erforderlichen Maße berücksichtigt.

Folgende Maßnahmen werden festgesetzt:

  • sind mindestens 4 hochstämmige Obstbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Jesau“ mit Begründung und Artenschutzfachbeitrag liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 25.5.2021 bis einschließlich 25.6.2021

im Eingangsbereich des Rathauses (Marktseite) der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, Erdgeschoss zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag        9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                               9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag             9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden. Auf Grund der durch Covid-19 bedingten erschwerten Zugänglichkeit des Rathauses bitten wir die interessierte Öffentlichkeit, das Kommen während der Dienststunden und damit verbundene Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme vorher unter der Telefonnummer 03578 379229 anzumelden. Durch den zuständigen Sachbearbeiter werden die Fragen im Eingangsbereich des Rathauses, mit dem notwendigen Schutzabstand, beantwortet.

Die Entwurfsunterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Kamenz unter: www.geoportal-kamenz.de

sowie unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/aktuelle-themen abrufbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz, Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat – Stadtentwicklung u. Soziales

Orts- und Regionalplanung

Michael Preuß

Markt 1

01917 Kamenz

E-Mail: michael.preuss@stadt.kamenz.de

Tel: 03578-379-229

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf Rechtsplan
  • Entwurf Begründung

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