Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes 1. Änderung Kamenz West „Am Damm“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.06.2018 bis 08.08.2018
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Planzeichnung

Der Bebauungsplan Kamenz West „Am Damm“ der Stadt Kamenz wurde am 01.03.2006 als Satzung beschlossen.

Der Stadtrat hat am 14.06.2017 mit Beschluss Nr. SR/BV/2174/2017 beschlossen, ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Kamenz West „Am Damm“ einzuleiten.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kamenz West „Am Damm“ betrifft den Teil des ehemaligen Krankenhauses mit Barmherzigkeitsstift und dazugehörigen Freiflächen des Bebauungsplanes Kamenz West „Am Damm“ aus 2006.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird das neue städtebaulich Ziel verfolgt, das Gebäude des Barmherzigkeitsstiftes sowie die beiden nördlich angrenzenden Grundstücke für eine Wohnnutzung (z.B. betreutes Wohnen incl. der zugehörigen Dienstleistungen) weiter zu entwickeln und dementsprechend gezielt einen neuen Eigentümer zu suchen. Somit können die ursprünglichen Planungsziele des Bebauungsplanes, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes und die denkmalgerechte Nutzung sowie Gestaltung des umgebenden Freiraumes weitestgehend beibehalten und umgesetzt werden.

Als Verfahren soll das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden. Die vorgenommenen Änderungen berühren die Grundzüge der Planung nicht.

Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nicht begründet. Es sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs.6 Nr.7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter gegeben und es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung und Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

In diesem vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB abgesehen. Die planungsrechtlichen und grünordnerischen Festsetzungen bleiben nahezu unverändert bestehen. Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden bzw. der Öffentlichkeit wird verzichtet.

Zum Verfahren wurde eine Schallimmissionsprognose erarbeitet. Gegenstand des Gutachtens war es, für das Plangebiet zu untersuchen, inwieweit die für die städtebauliche Planung vorhandenen Orientierungswerte des Beiblatts 1 der DIN 18005 für Lärmimmissionen überschritten werden und an welchen Gebäudefassaden Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Untersuchungen zeigen im Ergebnis, dass die Orientierungswerte zwar teilweise überschritten werden, die Überschreitungen jedoch tolerierbar sind.

Zum Verfahren wurde eine Biotoptypenerfassung im genannten Untersuchungsgebiet durchgeführt. Die Aufnahme der Biotoptypen erfolgte auf der geplanten Bebauungsfläche und im Gesamtuntersuchungsgebiet um Wechselwirkungen und Revierübergänge der Vögel im Grenzbereich zur Bebauungsfläche darzustellen. Bei den Biotoptypen ist der Zustand am Erfassungstag festgehalten. Insgesamt konnten 21 flächenmäßig größere oder wichtige kleinere Hauptbiotoptypen erfasst werden.

Des Weiteren wurde ein Abschlussbericht über festgestellte, wertgebende und streng geschützte Vogelarten erstellt. Wesentliche Bestandteile des Fachbeitrages sind: die Untersuchung der streng geschützten Tier- und Pflanzarten sowie der europäischen Vogelarten. Die Erfassung der Arten erfolgte durch Geländebegehungen. Es werden der derzeitige Zustand von Flora und Fauna sowie mögliche Auswirkungen der Umsetzung des Bebauungsplanes eingeschätzt und Empfehlungen zur artenschutzfachlichen Maßnahmen gegeben. Der Bericht kommt zum Ergebnis, dass die Umsetzung des Bebauungsplanes positive Auswirkungen auf den Lebensraum haben wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung wurde am 20.06.2018 vom Stadtrat gebilligt und für die Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 1. Änderung Kamenz West „Am Damm“ mit Begründung liegen nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 09.07.2018 bis einschließlich 08.08.2018

im Sachgebiet Stadtentwicklung und Bauwesen, Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag 9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                         9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag      9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden. Zur Einsichtnahme liegen die für die schalltechnische Untersuchung verwendeten DIN – Vorschriften bereit.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz während desselben Zeitraums unter:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/aktuelle-themen/1008359 sowie unter www.geoportal-kamenz.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz, Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat – Stadtentwicklung u. Soziales

Orts- und Regionalplanung

Frau Grum

Markt 1

01917 Kamenz

E-Mail:ute.grum@stadt.kamenz.de

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