Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Auslegung und Behördenbeteiligung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan „Wohngebiet Krögis“ der Gemeinde Käbschütztal in seiner Planfassung vom 15.07.2024 gemäß §§ 4a Abs.3, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Käbschütztal hat den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Krögis“ am 27.08.2024 in öffentlicher Sitzung gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden beschlossen.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung beinhalten die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO mit 16 Bauplätzen für Einfamilienwohnhäuser und zum Teil Zweifamilienwohnhäuser sowie ein Sondergebiet für die Ansiedlung von Einrichtungen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales. Die Verkehrsanbindung erfolgt über die Meißner Straße, die medientechnische Erschließung über die Meißner- und Miltitzer Straße. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 23.200 m².
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans “Wohngebiet Krögis“, bestehend aus dem Rechtsplan mit textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht sowie dem Erschließungsplan, jeweils in der Fassung vom 15.07.2024, liegt in der Gemeindeverwaltung Käbschütztal, OT Krögis, Kirchgasse 4a, 01665 Käbschütztal, Zimmer 5 in der Zeit
vom 23.09.2024 bis einschließlich 05.11.2024
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Dienstzeiten: Montag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch -
Donnerstag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Anregungen und Hinweise können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des 2. Entwurfs „Wohngebiet Krögis“ abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohngebiet Krögis“ unberücksichtigt bleiben können.
Diese Bekanntmachung ist auch unter
https://www.gemeinde-kaebschuetztal.de/downloads
und im Landesportal Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de
einsehbar.
Krögis, 04.09.2024
Frank Müller
Bürgermeister
Frau Kühne, Bereich Liegenschaften Telefon: 035244/487-14
Herr Müller, Bürgermeister Telefon: 035244/487-16