Als E-Partizipation wird in diesem Dokument die digitale Form der Öffentlichkeitsbeteiligung verstanden. Damit ist der Einsatz unterschiedlicher Online-Formate gemeint, die gesetzlich geregelte Beteiligungsverfahren (z. B. im Zuge von Planungsvorhaben) sowie informelle Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützen. In vielen Fällen sind E-Partizipationsangebote damit begleitende Maßnahmen, die eine Teilhabe der Bevölkerung an Entscheidungsprozessen erleichtern und verbessern sollen. Wünschenswert erscheint es, zukünftig möglichst viele Verfahrensschritte online durchführen zu können, um transparentere und effizientere Beteiligungsprozesse gestalten zu können.
Die Online-Angebote werden die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger jedoch nicht gänzlich ersetzen können, da einerseits der persönliche Austausch von Verantwortlichen und Beteiligten als sehr wichtig erscheint und andererseits der gleichberechtigte Zugang zur digitalen Welt noch Defizite aufweist. Gleichwohl bieten die technischen Möglichkeiten vielfältige Chancen, zu einer verbesserten und weiter verbreiteten Beteiligungspraxis zu gelangen.
Ich würde mir in diesem Abschnitt eine klare Auflistung des möglichen Beteiligungsspektrums wünschen. Da explizit über formelle und informelle Verfahren gesprochen wird, und bereits Online-Konsultationen, Online-Dialoge und Online-Diskussionen angesprochen wurden sollten diese in Beziehung zueinander gesetzt werden. Dies sollten die Zielsetzung und die jeweilige Form der verschiedenen Verfahren klarstellen. Je nach "Stufe" der Beteiligung ergeben sich konkrete Anforderungen an ein Online Beteiligungsverfahren. Folgender Vorschlag: Da Deutschland der Open Government Partnership beigetreten ist (https://www.opengovpartnership.org/countries/germany) bieten sich die dort über den Independten Reporting Mechnism genannten Unterscheidungen an. Diese stammen ursprünglich von der International Association of Public Participation Practitioners (http://www.iap2.org/?page=A5). Zwischen folgenden Stufen wird unterschieden: Informieren, Konsultieren, Involvieren, Kollaborieren, Bevollmächtigen Die Stufe der Bevollmächtigung kann wahrscheinlich in Deutschland als repräsentativer Demokratie vernachlässigt werden (auch in informellen Verfahren), alle anderen sind jedoch von Relevanz. Es gibt natürlich weitere Modelle zur Bürgerbeteiligung (z.B. Arnsteins Public Participation Ladder von 1969 http://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/01944366908977225, Rowe et als. Typologie http://journals.sagepub.com/doi/abs/10.1177/0162243904271724), die hier genannten Stufen sind aber praktikabel und international anerkannt. Ohne ein solches Modell fehlt mir in diesem Dokument, dessen zweites Kapitel in E-Partizipationssoftware einführen, will definitiv der Kontext. Es hat außerdem den Anschein, als würde die Stufe der Kollaboration in diesem Dokument (bewusst?) ausgeblendet, obwohl es sehr große und bekannte Beispiele für den erfolgreichen Einsatz solcher Software gibt (z.B. (Geo)-Wikis wie Wikipedia oder Open Street Map oder Echtzeittexteditoren wie Etherpad oder Google Drive,…).