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Glossar

Hier finden Sie Erklärungen zu zentralen Begriffen des Beteiligungsportals.

A

Kann eine Veranstaltung nicht wie geplant stattfinden, wird sie im Beteiligungsportal als “Abgesagt” markiert.

Unter der Abwägung versteht man die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen. Dabei werden Argumente in den Stellungnahmen und Einwendungen geprüft und abgewägt, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Im Beteiligungsportal haben Sie die Möglichkeit, sich zu verschiedenen Themen in unterschiedlichen Beteiligungsformaten zu äußern.

Je nach Beteiligungsformat gibt es unterschiedliche Äußerungstypen:

  • Dialog: Im Dialogformat können Sie eigene Beiträge einreichen, wie etwa konstruktive Vorschläge oder Ideen zu einem Diskussionsthema.
  • Verfahren: In formellen Beteiligungsverfahren, Genehmigungsverfahren oder bei Raumordnungs- und Bauleitplänen können Sie Stellungnahmen/Einwendungen zu Gesetzesentwürfen, Planungsprojekten oder Verordnungen abgeben.
  • Umfrage / Initiative: Bei Umfragen und Initiativen beantworten Sie vorgegebene Formulare.
  • Meldeverfahren: Im Meldeverfahren können Sie Hinweise oder Meldungen zu bestimmten Themen einreichen.
  • Petitionsverfahren: Im Rahmen des Petitionsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, Petitionen einzureichen.
  • Terminvereinbarung: Bei Terminvereinbarungen können Sie direkt Termine für bestimmte Dienstleistungen buchen.
  • Veranstaltung: Veranstaltungen bieten keine Möglichkeit zur aktiven Äußerung. Hier können Sie Ihre Teilnahme an der Veranstaltung buchen.

Ist eine Beteiligung als “Ankündigung” sichtbar, ist das Einreichen von Äußerungen aktuell nicht möglich.

Ein Aufstellungsbeschluss ist der formelle Beginn eines Verfahrens zur Erstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bebauungsplans durch eine Gemeinde.

Eine Außenbereichssatzung legt fest, wo im Außenbereich einer Gemeinde gebaut werden darf. Damit kann die Gemeinde kleine, bereits bebaute Bereiche als Teil des Ortes bestimmen und begrenzte Neubauten zulassen, ohne einen Bebauungsplan aufstellen zu müssen.

B

Ein Bauleitplan ist ein Instrument der räumlichen Planung auf kommunaler Ebene in Deutschland. Er legt fest, wie Grundstücke innerhalb einer Gemeinde genutzt werden dürfen und dient damit der steuernden Entwicklung von Städten und Gemeinden. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen: Flächennutzungspläne und Bebauungspläne.

Ein Bebauungsplan ist ein Instrument der räumlichen Planung. Er regelt verbindlich, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet genutzt und bebaut werden dürfen.

Eine Behördenbeteiligung bezeichnet die Einbeziehung von Behörden in ein Genehmigungsverfahren, damit diese ihre fachlichen Stellungnahmen abgeben können. Die Stellungnahmen werden von der zuständigen Verwaltung ausgewertet und fließen in die Entscheidungsfindung ein. Die Behördenbeteiligung ist nur für die ausgewählten Behörden sichtbar.

Beim Beitrag handelt es sich um die Form der Äußerung im Beteiligungsformat Dialog.

Ein Beschluss ist eine verbindliche Entscheidung, die ein zuständiges Gremium nach Auswertung sämtlicher eingegangener Stellungnahmen und Beratung trifft. Im Beteiligungsportal handelt es sich bei einem Beschluss um einen Verfahrensschritt beim Beteiligungsformat “Raumordnungs- und Bauleitplan”. Eine Abgabe von Stellungnahmen ist nicht mehr möglich.

Bei einer Beteiligung handelt es sich um die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich an öffentlichen Planungen, Vorhaben oder Entscheidungen zu beteiligen.

Unter einer aktuellen Beteiligung versteht man eine laufende Beteiligung, bei der Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen Äußerungen abgeben können.

Unter einer beendeten Beteiligung versteht man eine nicht mehr laufende Beteiligung, bei der Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen keine Äußerungen mehr abgegeben können.

Eine erneute Beteiligung an einem Bauleitplan erfolgt, wenn der Entwurf nach der ersten formellen Beteiligung wesentlich geändert oder ergänzt wird. Sie informiert betroffene Bürgerinnen, Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Änderungen und gibt ihnen erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Eine formelle Beteiligung ist eine rechtsverbindlich geregelte Beteiligung, z.B. bei Bauleitplanungen oder Rechtsetzungsvorhaben. Stellungnahmen müssen von der zuständigen Stelle geprüft und bewertet werden.

Die frühzeitige Beteiligung ist ein Schritt im Bauleitplanverfahren, bei dem die Öffentlichkeit und Behörden möglichst frühzeitig über die Ziele und Inhalte eines Bauleitplans informiert werden und die Möglichkeit erhalten, ihre Anliegen vorzubringen.

Eine informelle Beteiligung ist eine freiwillige Beteiligung, z.B. bei Dialogen oder Umfragen. Sie hat keinen gesetzlichen Rahmen, kann aber zur Meinungsbildung beitragen.

Beteiligungen, die thematisch zusammengehören, werden als “Verknüpfte Beteiligungen” bezeichnet. Auf der jeweiligen Beteiligungsseite erscheinen sie im Bereich “Verknüpfte Beteiligungen”.

Das Beteiligungsportal ist ein Angebot an alle Bürgerinnen, Bürger und Organisationen, aktiv online an Entscheidungsprozessen von Politik und Verwaltung mitzuwirken.

Eine Betroffenenbeteiligung bezeichnet die geschützte Einbeziehung betroffener Bürgerinnen, Bürger und Behörden (Träger öffentlicher Belange) in ein Genehmigungsverfahren. Sie können dort ihre Einwendungen bzw. fachlichen Stellungnahmen abgeben. Der Zugang zur Betroffenenbeteiligung ist ausschließlich für die zuvor eingeladenen Personen und Behörden vorgesehen. Die eingereichten Einwendungen/Stellungnahmen werden von der zuständigen Verwaltung ausgewertet und fließen in die Entscheidungsfindung ein.

Beiträge in Dialogen oder Meldungen in Meldeverfahren können von anderen Bürgerinnen, Bürgern und Organisationen zustimmend (Daumen hoch) oder ablehnend (Daumen runter) bewertet werden.

Eine Buchung kann bei Veranstaltungen (Teilnahme an einer Veranstaltung) oder bei Terminvereinbarungen (Buchung eines Termins) durch Bürgerinnen, Bürger und Organisationen vorgenommen werden.

Die BundID ist ein zentrales, digitales Nutzerkonto des Bundes für die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen in Deutschland. Das Nutzerkonto des Beteiligungsportals kann mit dem BundID-Konto verknüpft werden.

Als Bürger wird ein Nutzer des Beteiligungsportals bezeichnet, der sich als Privatperson registriert hat.

D

Beim Dialog handelt es sich um ein Beteiligungsformat, bei dem Bürgerinnen, Bürger und Organisationen ihre Meinung zu einem Thema oder einer Fragestellungen in Form von Beiträgen formulieren können. Diese Beiträge können wiederum von anderen Personen kommentiert und bewertet werden. Die Kommunikation ist öffentlich im Beteiligungsportal einsehbar.

Eine Dienstleistung ist eine buchbare Option bei einer Terminvereinbarung.

E

E-Government bezeichnet die Nutzung digitaler Technologien durch staatliche Stellen, um Verwaltungsleistungen anzubieten und Bürgerinnen, Bürger sowie Organisationen zu unterstützen.

Bei der Einwendung handelt es sich um die Form der Äußerung eines Bürgers oder einer Bürgerin im Beteiligungsformat Genehmigungsverfahren.

Eine Entwicklungssatzung ist eine Satzung der Gemeinde, mit der bestimmte Außenbereichsflächen als Teil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils festgelegt werden. Sie ermöglicht damit die geordnete städtebauliche Entwicklung und erleichtert die Bebauung dieser Flächen.

Eine Entwurfsfassung ist eine vorläufige Version eines Plans oder Dokuments, die zur Diskussion oder Beteiligung veröffentlicht wird.

Eine Erhaltungssatzung ist eine Satzung der Gemeinde, mit der der Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets oder der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gesichert werden soll. Sie legt fest, dass bestimmte bauliche Maßnahmen wie Abriss, Veränderung oder Nutzungsänderung einer Genehmigung bedürfen, um das Ortsbild zu bewahren und Verdrängung zu verhindern.

F

Ein Fachportal ist eine spezialisierte Plattform innerhalb eines Hauptportals, die auf ein bestimmtes Beteiligungsformat ausgerichtet ist.

Ein Flächennutzungsplan ist ein Instrument der räumlichen Planung, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird. Er dient als Planungsgrundlage für die Gemeinde und als Vorstufe zu den verbindlichen Bebauungsplänen.

Beim Formular handelt es sich um die Form der Äußerung in den Beteiligungsformaten Umfrage und Initiative.

Eine Frist gibt einen Zeitraum an, in dem Äußerungen eingereicht werden können. Nach Ablauf der Frist ist eine Beteiligung nicht mehr möglich.

G

Ein Gegenstand ist ein Objekt (z. B. Dokument, Bild oder Karte), das zu einer bestimmten Beteiligung gehört. Zu einem Gegenstand können Bürgerinnen, Bürger und Organisationen Äußerungen abgeben, sofern diese Möglichkeit konfiguriert wurde.

Ein Genehmigungsverfahren ist ein Prozess, bei dem für ein genehmigungspflichtiges Vorhaben die Genehmigung durch die zuständige Behörde eingeholt wird. Dabei werden eingegangene Stellungnahmen berücksichtigt und geprüft. Beim Genehmigungsverfahren können sowohl Behörden (Behördenbeteiligung) als auch Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeitsbeteiligung, Betroffenenbeteiligung) Stellungnahmen und Einwendungen einreichen. Stellungnahmen und Einwendungen können über das Beteiligungsportal eingereicht und von der Verwaltung intern ausgewertet werden.

H

Das Hauptportal ist die zentrale Plattform eines Bundeslands, auf der Beteiligungen der Mandanten zentral zugänglich sind.

I

Eine Information ist ein Objekt (z. B. Dokument, Bild oder Karte), das zu einer bestimmten Beteiligung gehört. Es handelt sich dabei um Veröffentlichungen, die für die Beteiligung von Bedeutung sind. Zu Informationen können keine Äußerungen abgegeben werden.

Bei der Initiative handelt es sich um ein Beteiligungsformat, mit dessen Hilfe Bürgerbegehren oder -anträge realisiert werden können. Das Initiative-Feature bietet die Möglichkeit, spezifische Kategorien festzulegen, wie beispielsweise Bürgerbegehren, Einwohnerantrag, Bürgerantrag oder Einwohnerfragestunde.

Eine Innenbereichssatzung legt fest, welche Grundstücke zum beplanten Innenbereich einer Gemeinde gehören. Damit kann die Gemeinde Grenzen zwischen bebautem Ortsteil und Außenbereich genauer bestimmen und so klären, wo Bauen grundsätzlich zulässig ist.

K

Beim Kommentar handelt es sich um eine Form der Äußerung auf eine Meldung im Meldeverfahren oder einen Beitrag im Dialog.

Eine Kommune ist ein übergeordneter Begriff für Städte, Gemeinden und Landkreise als eigenständige Verwaltungseinheiten mit eigenen Aufgaben und Rechten der Selbstverwaltung.

Unter dem Punkt “Kontakt” auf der jeweiligen Beteiligungsseite finden Sie die zuständige Ansprechperson. Dort sind in der Regel Name, Behörde und Kontaktdaten angegeben, an die Sie sich bei Fragen wenden können.

L

Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende landesplanerische Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung.

M

Das Beteiligungsformat Meldeverfahren wird häufig als Mängelmelder verwendet. Bürgerinnen, Bürger und Organisationen können mit Hilfe der Kartenfunktion Mängel in ihrer Stadt/Gemeinde o. ä. kommunizieren.

Maßnahmen der sozialen Stadt sind Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung benachteiligter Stadtquartiere, die städtebauliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen miteinander verbinden.

Beim Meldeverfahren handelt es sich um ein Beteiligungsformat. Egal, ob es sich um einen klassischen Mängelmelder, eine Ideensammlung oder eine Meldung für spezielle Ereignisse handelt: Das Meldeverfahren-Modul ermöglicht es Bürgerinnen, Bürgern und Organisationen, ihre Anliegen präzise mit Hilfe der Kartenfunktion zu kommunizieren. Der Bearbeitungsstatus wird dabei direkt im Beteiligungsportal angezeigt, sodass er jederzeit eingesehen werden kann.

Bei der Meldung handelt es sich um die Form der Äußerung im Beteiligungsformat Meldeverfahren.

Eine Mitzeichnung ist die Unterstützung einer Petition durch andere Bürgerinnen, Bürger und Organisationen.

N

Als Nutzer wird die Person bezeichnet, die sich am Beteiligungsportal mit einem Konto registriert hat.

Als Nutzerkonto wird die Zugangsberechtigung zum Beteiligungsportal bezeichnet. Damit können sich Nutzer am System anmelden und mit dem System interagieren.

O

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichnet die Einbeziehung von Bürgerinnen, Bürger und Behörden (Träger öffentlicher Belange) in ein Genehmigungsverfahren. Sie können dort ihre Einwendungen bzw. fachlichen Stellungnahmen abgeben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Webportal für jeden Nutzer frei zugänglich. Die eingereichten Einwendungen/Stellungnahmen werden von der zuständigen Verwaltung ausgewertet und fließen in die Entscheidungsfindung ein.

Mit Offenlage / öffentlicher Auslegung ist der Zeitraum gemeint, in dem die Planunterlagen öffentlich einsehbar sind und Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Offenlage ist gesetzlich vorgeschrieben bei formellen Verfahren.

Eine Organisation im Beteiligungsportal repräsentiert eine Stadt, eine Gemeinde, einen Träger öffentlicher Belange (TöB), eine Firma o. ä. Eine Organisation ist ein Zusammenschluss aus mehreren Nutzern (Mitarbeitern).

Das Beteiligungsformat Meldeverfahren kann neben dem klassischen Mängelmelder auch als Sammlung von “Orte des Interesses” genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bei diesem Verfahren zu einem bestimmten Thema Orte von besonderer Bedeutung zu markieren und diese als Meldung zu veröffentlichen.

P

Der Petent ist die Person, die eine Petition einreicht.

Bei der Petition handelt es sich um die Form der Äußerung beim Beteiligungsformat Petitionsverfahren.

Das Petitionsverfahren im Beteiligungsportal ermöglicht es, Petitionen online einzureichen, Mitzeichnungen zu sammeln und über den Fortschritt informiert zu bleiben. Natürliche Personen sowie Organisationen haben die Möglichkeit, im Beteiligungsportal Petitionen einzubringen. Dabei besteht die Flexibilität, das Petitionsverfahren individuell zu konfigurieren, etwa die Dauer der Mitzeichnungsfrist, die Veröffentlichung sowie die Begründung der Petition.

Eine Privatperson ist eine Bürgerin oder ein Bürger, die/der das Beteiligungsportal nicht im Namen einer Organisation, sondern in eigenem Namen nutzt.

R

Ein Raumordnungsplan ist ein fachübergreifender, langfristig ausgerichteter Entwicklungsplan.

Der Regionalplan ist der Raumordnungsplan für eine Planungsregion. Er wird aus dem Landesentwicklungsplan entwickelt, konkretisiert die allgemein gehaltenen Ziele und Grundsätze nach den regionalen Besonderheiten und gibt damit unter anderem einen verbindlichen Rahmen für die Bauleitplanung der Gemeinden vor.

Ein Regionalportal ist eine Plattform innerhalb eines Hauptportals, die auf eine bestimmte Region ausgerichtet ist.

S

Eine Sanierungssatzung ist ein rechtsverbindlicher Beschluss einer Gemeinde, der ein Gebiet offiziell als Sanierungsgebiet ausweist und die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen festlegt.

Eine Sicherungssatzung ist eine Satzung der Gemeinde, mit der Flächen für eine zukünftige städtebauliche Entwicklung vorübergehend gesichert werden. Sie dient dazu, bis zur Aufstellung eines Bebauungsplans eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und Vorhaben zu verhindern, die den künftigen Planungen entgegenstehen könnten.

Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung nachhaltiger und funktionsfähiger städtebaulicher Strukturen in Gebieten mit erheblichen städtebaulichen Problemen.

Bei der Stellungnahme handelt es sich um die Form der Äußerung in den Beteiligungsformaten Verfahren, Genehmigungsverfahren und Raumordnungs- und Bauleitpläne. Stellungnahmen sind nach Einreichung nicht öffentlich im Beteiligungsportal sichtbar.

T

Bei der Terminvereinbarung handelt es sich um ein Beteiligungsformat. Die Bürgersprechstunde zählt zu den klassischen Formen der Bürgerbeteiligung. Daher bietet das Beteiligungsportal auch hierfür Unterstützung in Form des Terminvereinbarungsmoduls. Neben Sprechstunden oder Konsultationsterminen lässt sich dieses Format auch für öffentliche Dienstleistungen beliebiger Art einsetzen.

Träger öffentlicher Belange sind Behörden, Institutionen oder Organisationen, die bei Planungen beteiligt werden müssen. Sie geben fachliche Stellungnahmen ab.

U

Bei der Umfrage handelt es sich um ein Beteiligungsformat. Das Modul ermöglicht die Durchführung von Umfragen zu verschiedensten Themen und das Sammeln von Rückmeldungen von Bürgerinnen, Bürgern und Organisationen.

V

Bei der Veranstaltung handelt es sich um ein Beteiligungsformat. Das Beteiligungsportal unterstützt die Organisation von Veranstaltungen. Veranstalterinnen und Veranstalter können damit Informationen zu geplanten Veranstaltungen im Portal veröffentlichen und Interessierte können sich direkt online zur Veranstaltung anmelden.

Beim Verfahren handelt es sich um ein Beteiligungsformat. Es kann sich dabei beispielsweise um ein Beteiligungsverfahren zu Gesetzes- und Satzungsentwürfen oder Fachdokumenten handeln. Es richtet sich an Bürgerinnen, Bürger und Träger öffentlicher Belange. Diese haben die Möglichkeit, sich in Form von Stellungnahmen zu äußern. Der Verfahrenseigner wägt die Stellungnahmen intern ab, kategorisiert sie und bewertet sie fachlich.

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein Plan eines Vorhabenträgers (zum Beispiel eines Bauunternehmens), der mit der Gemeinde abgestimmt wird. Er legt fest, was genau gebaut werden soll und wie die Erschließung, also Zufahrten, Wege oder Leitungen, geregelt ist.

W

Ist die maximale Teilnehmerzahl bei einer Veranstaltung im Beteiligungsportal erreicht, kann durch den Nutzer keine direkte Teilnahme mehr gebucht werden. Der Nutzer kann allerdings eine Anmeldung auf die Warteliste vornehmen.

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