Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. K2 „Ernst-Thälmann-Straße“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Planentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K2 „Ernst-Thälmann-Straße“ in der Fassung vom Dezember 2024, einschließlich der Begründung ist
vom 19.05.2025 bis einschließlich 17.06.2025
unter https://www.hoyerswerda.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen/ sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.
Im Alten Rathaus, Markt 1 befinden sich im Foyer zwei öffentlich zugängliche Lesegeräte (Display). Hier sind die Unterlagen unter dem genannten Link für Jedermann einsehbar.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen vorhanden sind, wird abgesehen.
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@hoyerswerda-stadt.de übermittelt werden, bei Bedarf auch auf anderem Wege.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Dietmar Wolf
Fachbereichsleiter Bau
Heike Krupka, FGl 60.1