Bebauungsplan Stadt Hoyerswerda Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 10

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 18.09.2026 bis 19.10.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 10 „Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 10 „Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion“ in der Fassung vom Juli 2026, einschließlich der Begründung ist

vom 18.09. bis einschließlich 19.10.2026

unter https://www.hoyerswerda.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen/ sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.

Im Alten Rathaus, Markt 1 befindet sich im Foyer ein öffentlich zugängliches Lesegerät (Display). Hier sind die Unterlagen unter dem genannten Link für Jedermann einsehbar.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Es handelt sich hier um eine innerstädtisch geprägte, unbebaute Fläche. Ziel des Bebauungsplanes sind die Nachverdichtung und die Innenentwicklung von Flächen für Sportstätten.


Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen vorhanden sind, wird abgesehen.
 

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@hoyerswerda-stadt.de übermittelt werden, bei Bedarf auch auf anderem Wege.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Dietmar Wolf                                                                                                   

Fachbereichsleiter Bau

Kontakt

Heike Krupka, FG 60.1

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