Bebauungsplan Stadt Hoyerswerda Öffentliche Auslegung

Gerhard-von-Scharnhorst-Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.12.2023 bis 26.01.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 35 „Gerhard-­von-­Scharnhost­-Straße“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 35 „Gerhard-­von­-Scharnhorst­-Straße“ in der Fassung vom 25.09.2023, einschließlich der Begründung, der Schalltechnischen Untersuchung sowie dem Artenschutzfachbeitrag ist

vom 19.12. 2023 bis einschließlich 26.01.2024

unter https://www.hoyerswerda.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen/ sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.

Im Alten Rathaus, Markt 1 befinden sich im Foyer zwei öffentlich zugängliche Lesegeräte (Display). Hier sind die Unterlagen unter dem genannten Link für Jedermann einsehbar.

Im Artenschutzfachbeitrag werden der Bestand und die Betroffenheit von europäischen Vogelarten, u. a. Nachtigall, Hausrotschwanz und Blaumeise sowie entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände dargelegt. Die Schalltechnische Untersuchung enthält eine Ermittlung aller auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen sowie eine Empfehlung zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll eine Nachverdichtung der vorhandenen innerstädtischen Bebauung erfolgen.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen vorhanden sind, wird abgesehen.
 

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauaufsicht@hoyerswerda-stadt.de übermittelt werden, bei Bedarf auch auf anderem Wege.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Dietmar Wolf                                                                                                   

Fachbereichsleiter Bau

Kontaktperson

Heike Krupka, Fachgruppe 60.1

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Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Lärmtechnisches Gutachten
  • Artenschutzrechtliches Gutachten

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