Umfrage Stadt Hoyerswerda Haushalt und Finanzen

Bürgerhaushalt Hoyerswerda 2021 - Vorschläge gesucht

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.10.2020 bis 13.11.2020
  • Teilnehmer 12 Teilnehmer
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Bild: pixabay

Das Verfahren zum nunmehr dritten Bürgerhaushalt der Stadt Hoyerswerda und ihrer Ortsteile hat begonnen. Der Stadtrat Hoyerswerda hat dazu auf seiner Sitzung am 29. September 2020 den Auftakt gegeben.

Auch in diesem Jahr sind wieder alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich mit ihren Ideen und Vorschlägen einzubringen. Neu ist dabei, dass die aktive Mitwirkung bereits ab 16 Jahren möglich ist.

IDEEN GESUCHT! - Jetzt sind Sie dran!

Sie bestimmen, welche Projekte in das Verfahren einfließen und am Ende Realität werden können. Machen Sie aktiv mit und bringen Sie sich konkret ein, indem sie ihre Vorschläge und Ideen im Zeitraum vom 12. Oktober bis zum 13. November 2020 bei der Stadt- bzw. Ortsteilverwaltung einreichen.

Der Bürgerhaushalt 2021 wird direkt aus dem städtischen Haushalt finanziert. Er basiert nicht auf „zusätzlichen“ Geldern. Finanzielle Grundlage für die bisherigen Bürgerhaushalte der Jahre 2019 und 2020 waren pauschale Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes durch den Freistaat Sachsen.
70.000 Euro sind grundsätzlich für den Bürgerhaushalt 2021 veranschlagt. Die Aufteilung sieht wieder 50.000 Euro für die Kernstadt, bestehend aus Alt- und Neustadt, sowie 4.000 Euro pro Ortsteil zur Umsetzung der gewünschten Einzelmaßnahmen vor. Allerdings setzt die Gesamthöhe der zur Verfügung stehenden Mittel das Vorliegen einer rechtskräftigen Haushaltssatzung 2021 voraus, welche auf den Planungen für den Doppelhaushalt 2021/22 basiert. Diese wiederum sind erschwert, da die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den städtischen Haushalt gegenwärtig nicht bestimmbar sind.

Darüber hinaus orientiert sich das Konzept zum Bürgerhaushalt 2021 am bewährten Verfahren der vorangegangenen Bürgerhaushalte.
Die Vorschläge werden am besten unter Verwendung des Formulars “Bürgerhaushalt 2021” schriftlich, mündlich oder elektronisch unterbreitet.
Es ist in den beiden Rathäusern, im Bürgeramt und in den Ortsteilverwaltungen der Stadt Hoyerswerda, sowie in der Touristinformation Hoyerswerda, in der Stadtbibliothek Brigitte Reimann und in der Mobilitätszentrale der Verkehrsgesellschaft erhältlich. Darüber hinaus ist der Vorschlagsbogen auf den Internetseiten der Stadt sowie hier folgend zum Herunterladen oder auch zum direkten Ausfüllen und Absenden eingestellt.

Nicht gewählte oder verfristet eingegangene Vorschläge aus den Verfahren der Bürgerhaushalte 2019 und 2020 gehen nicht automatisch in das Verfahren zum Bürgerhaushalt 2021 über. Sie müssen neu eingereicht werden.
Welche Kriterien ein Vorschlag erfüllen muss, um für die Abstimmung zugelassen zu werden, sowie alle weiteren Informationen zum Bürgerhaushalt sind auf der Internetseite der Stadt unter https://www.hoyerswerda.de/stadtleben/stadtentwicklung/buergerhaushalt/ sowie im Flyer zur Vorschlagsphase zusammengefasst.

Bürgerhaushalt 2021 - Mein persönlicher Vorschlag

Zielsetzung:

  • Mein Vorschlag kommt vielen Bürgern zugute.
  • Mein Vorschlag ist realisierbar (technisch, rechtlich und zeitlich).
  • Mein Vorschlag ist bezahlbar und ohne Folgekosten (Kostengrenze Kernstadt: 15.000 €).
  • Es ist kein Vereinszuschuss oder Ähnliches.
Wo soll der Vorschlag umgesetzt werden? 
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 2000
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 2000
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 500

Dieser Vorschlag ist von:

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016)
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe

Der Zeitraum für die Einsendung von Vorschlägen für den Bürgerhaushalt Hoyerswerda 2021 ist vom 12.10. bis 13.11.2020 (Datum Posteingangsstempel Stadtverwaltung).

Vorschläge sind zu senden an:
Stadt Hoyerswerda/ Steuergruppe Bürgerhaushalt
S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda

Fax: 03571 - 4578 6107

E-Mail: buergerhaushalt@hoyerswerda-stadt.de

Kontaktperson

Stadt Hoyerswerda / Steuergruppe Bürgerhaushalt

S.-G.-Frentzel-Str. 1

02977 Hoyerswerda

Tel.: 03571 - 456 456

Fax: 03571 - 4578 6107

E-Mail: buergerhaushalt@hoyerswerda-stadt.de

Datenschutzerklärung

Die Große Kreisstadt Hoyerswerda legt großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Daher wurden die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz Beachtung finden.

Unsere nachfolgenden Datenschutzerklärungen bzw. Datenschutzhinweise geben einerseits Auskunft darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, und bieten andererseits weitere Informationen zum Thema Datenschutz.

https://www.hoyerswerda.de/datenschutz/

Die abgefragten personenbezogenen Daten werden nur zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen Bürger/ in nach § 15 Abs. 1 SächsGemO und des Mindestalters von 16 Jahren sowie für Kommunikationsgründe genutzt.

https://www.hoyerswerda.de/verarbeitung-personenbezogener-daten-in-einzelnen-verwaltungsbereichen/

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.