Bebauungsplan Gemeinde Hohendubrau Beschluss

Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage" Hohendubrau genehmigt

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.09.2019 bis 29.09.2020
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Planzeichnung

BEKANNTMACHUNG

 

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hohendubrau  zur Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) ehem. Kiessandtagebau Groß Radisch / Jerchwitz“ in der Fassung vom 27.05.2019

Das Landratsamt Görlitz hat den vom Gemeinderat der Hohendubrau in seiner Sitzung am 27.05.2019 beschlossenen Bebauungsplan „„Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) ehem. Kiessandtagebau Groß Radisch / Jerchwitz“ der Gemeinde Hohendubrau, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung mit Bescheid vom 30.08.2019 (AZ: 330-1-03-BLP-1808) nach § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft.

Der Bebauungsplan umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 151/7 Gemarkung Groß Radisch Flur 1.

Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag, von diesem Tag an im Verwaltungsverband Diehsa (1. Obergeschoss, Sekretariat), OT Diehsa, Kollmer Str. 1 in 02906 Waldhufen für die Gemeinde Hohendubrau, während der unten angegebenen Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

 

Montag                08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag             08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag        08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 – 16.00 Uhr

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag, ergänzend auch in das Internet eingestellt (http://www.hohendubrau.de) sowie im zentralen Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Hohendubrau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Gemeinde Hohendubrau, den 27. September 2019

gez.

D. Riese

Bürgermeister 

Kontaktperson

Verwaltungsverband Diehsa

Kollmer Str. 1

02906 Waldhufen

OT Diehsa

Verbandsvorsitzender Beck

Tel: 035827-7190, Fax: 035827-71925, E-Mail: verbandsvorsitzender@vv-diehsa.de

Gegenstände

Übersicht
  • Satzung
  • textliche Festsetzung
  • zusammenfassende Erklärung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Grünordnungsplan
  • Artenschutz
  • Biotope

Informationen

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