Bebauungsplan Gemeinde Hohendubrau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) ehem. Kiessandtagebau Groß Radisch/Jerchwitz“ in Hohendubrau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.02.2019 bis 20.03.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

BEKANNTMACHUNG

Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) ehem. Kiessandtagebau Groß Radisch/Jerchwitzin der Gemeinde Hohendubrau / OT Jerchwitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohendubrau hat in seiner Sitzung am 28.01.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) ehem. Kiessandtagebau Groß Radisch/Jerchwitz“ zur Offenlage gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 151/7 der Flur 1 der Gemarkung Groß Radisch.

Die Unterlagen zum Planentwurf Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung -Planzeichnung M 1:1.000 (Teil A), Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan (Teil B), Begründung zum Bebauungsplan (Teil C) mit Umweltbericht (Teil D), Textteil zur Grünordnung (Teil E) und Artenschutzfachliche Betrachtung (Teil F) liegen in der Zeit:

vom 18.02.2019 bis zum 20.03.2019

im Verwaltungsverband Diehsa (1. Obergeschoss, Sekretariat), OT Diehsa, Kollmer Str. 1 in 02906 Waldhufen für die Gemeinde Quitzdorf am See während folgender Zeiten:

Montag             08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 – 15.00 Uhr

Dienstag          08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch          08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag     08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 – 16.00 Uhr

Freitag              08.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ und unter http://www.hohendubrau.de eingesehen werden.

Der Umweltbericht enthält Angaben zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen sowie Ausgleichs- und Überwachungsmaßnahmen im Plangebiet.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Hohendubrau vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hohendubrau, den 29.01.2019

gez.

D. Riese

Bürgermeister

Kontaktperson

Verwaltungsverband Diehsa

Verbandsvorsitzender D. Beck

OT Diehsa

Kollmer Str. 1

02906 Waldhufen

Tel: 035827-7190

E-Mail: verbandsvorsitzender@vv-diehsa.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung - Teil A
  • textliche Festsetzungen - Teil B
  • Begründung - Teil C
  • Umweltbericht - Teil D
  • Grünordnungsplan - Teil E
  • Artenschutz - Teil F

Informationen

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