Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschstein fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Bahra-Südost“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 106/2, 106/3 und 387 (tlw.), jeweils Gemarkung Bahra.
Für das aktuell bereits als Biogasanlage mit angeschlossener Viehzucht genutzte Areal wurde bereits 2020 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan „Biogasanlage Bahra“ aufgestellt, welcher 2022 seine Rechtskraft erlangte.
Die Gemeinde Hirschstein beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Bahra-Südost“, auf den überplanten Flächen bauliche und anlagenseitige Erweiterungen im Bestand zu ermöglichen und auch bei künftigen Nutzungsänderungen / Folgenutzungen eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Daher sollen überwiegende Teile des Plangebietes als „Gewerbegebiet“ im Sinne des § 8 BauNVO und als „Industriegebiet“ im Sinne des § 9 BauNVO festgesetzt werden. Das Aufstellungsverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren nach den §§ 2, 3 und 4 BauGB durchgeführt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 25.06.2025 liegt in der Gemeindeverwaltung Hirschstein, Hauptstraße 7, in 01594 Hirschstein, OT Prausitz, in der Zeit
vom 17. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
In diesem Zeitraum besteht während der Dienststunden
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Die Planunterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Hirschstein unter https://www.hirschstein.de sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Bahra-Südost“ unberücksichtigt bleiben können.
Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist nachfolgender Abbildung (Auszug Liegenschaftskataster) zu entnehmen.
Prausitz, 07.11.2025
Conrad Seifert
Bürgermeister
Conrad Seifert, Bürgermeister