Bebauungsplan Stadt Herrnhut Erneute Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.01.2024 bis 06.02.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB,

Entwurf, Planfassung vom 19.10.2023

Die Stadt Herrnhut fasste in ihrer Sitzung am 01.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“. Der Entwurf- und Auslegungsbeschluss wurde am 07.12.2023 gefasst.

Für das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Lagerplatzes zur Lagerung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle. Bei den zu lagernden und zu behandelnden Abfällen handelt es sich im Wesentlichen um mineralische Bau- und Abbruchabfälle, welche auf den firmeneigenen Baustellen anfallen sowie um Strauch- und Grünschnitt. Innerhalb des Lagerplatzes ist ein Stellplatz für die Behandlungsanlagen (mobile Brecher- und Siebanlage vorgesehen).

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist ca. 1,2 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:

  • Gemarkung Oberstrahwalde: Flurstücke 92/1, 92/2.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 liegt der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung (Vorhaben- und Erschließungsplan als Vorhabenbezogener Bebauungsplan), Teil B – Textlichen Festsetzungen und der Begründung Teil I und Teil II (Umweltbericht) mit Anlagen in der Zeit vom

04.01.2024 bis 06.02.2024

im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag:                      9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:                    9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:                    geschlossen

Donnerstag:                9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag:                       9:00 – 12:00 Uhr

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 oder per E-Mail an stadtamt@herrnhut.de möglich. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an stadtamt@herrnhut.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Herrnhut unter http://www.herrnhut.de/ sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Planung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt, auf Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie auf Menschen, kulturelles Erbe und Sachgüter geprüft. Die umweltbezogenen Informationen zu den jeweiligen Schutzgütern finden sich in den zur Einsichtnahme vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1]        Umweltbericht zur Planung als Bestandteil der Begründung, Entwurfsstand: 19.10.2023,

[2]        Schalltechnisches Gutachten Bericht-Nr. S1100-1, Stand: 03.05.2023,

[3]        Lufthygienisches Gutachten Bericht-Nr. L0660-1, Stand 30.05.2023,

[4]        eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der vorausgegangenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.1 BauGB

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Flächennutzung, Biotoptypen, Schutzgebieten, Artenschutz, Belange Wald (keine forstlichen Belange betroffen), Bewertung des Eingriffs, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen (Pflanzgebote und Pflanzbindung).

  • Im Plangebiet befinden sich keine geschützten Biotope. Die geschützten Biotope der Umgebung sind nicht von der Planung betroffen.
  • Das Plangebiet ist durch langjährige Vornutzung stark anthropogen überprägt. Aufgrund der Nachnutzung der Flächen in ähnlicher Weise als Lagerplatz kann von einer Beibehaltung der ökologischen Wertigkeit des Plangebietes ausgegangen werden.
  • Durch diese Festsetzungen der Pflanzbindung und Pflanzgebote erhält der Lagerplatz in den Randbereichen einen geschlossenen und vielfältig strukturierten Gehölzbestand, welcher einen wertvollen Lebensraum für verschiedene Arten dient. Gleichzeitig schirmt er die Lagerplatzfläche des Plangebietes zu den angrenzenden Flächen ab.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Flächennutzung, Eingriffe, Kompensationsmaßnahmen, Bodenschutz, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

  • Aufgrund der Vornutzung des Plangebietes und die vorhandene anthropogene Überprägung (Aufschüttungen) entsteht nur ein geringer Eingriff in das Schutzgut Boden und es ist nicht mit einer erheblichen Verschlechterung des vorhandenen Zustandes der Flächen im Geltungsbereich zu rechnen.
  • Der Rückbau der ehemaligen Stallgebäude und die Entsiegelung dieser Flächen haben sich positiv auf das Schutzgut Boden ausgewirkt.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Oberflächengewässer, Versickerung/ Ableitung des Regenwassers, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

  • Im Plangebiet befinden sich keine oberirdischen Gewässer, keine festgesetzten Überschwemmungsgebiete sowie keine Trinkwasserschutzgebiete.
  • Aufgrund des geringen Anteils versiegelter Bodenfläche und die geplante breiflächige Versi-ckerung ist nur von geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu rechnen.
  • Es ist aufgrund der vorgesehenen Nutzung nicht mit Schadstoffausträgen zu rechnen und es kommt nicht zur Beeinträchtigung von Gewässern (Grundwasser, Oberflächenwasser, Uferbereiche, Gewässerrandstreifen).

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/ Luft:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

  • Zur Vermeidung negativer Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Luft und Klima

wurden im lufthygienischen Gutachten Maßnahmen festgelegt sowie grünordnerische Festsetzungen zum Erhalt und Anpflanzung von Gehölzen getroffen.

Aus Sicht des Gutachters ergeben sich keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder

Belästigungen durch Staubemissionen in der schutzbedürftigen Umgebung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Auswirkungen der Planung auf menschliche Gesundheit, Radonschutz

  • Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes werden keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch erwartet.  Die im lufthygienischen und schalltechnischen Gutachten zusammengefassten Maßnahmen werden durch das nachgelagerte Verfahren nach BImSchG verbindlich.
  • Das Plangebiet liegt nicht in einer radioaktiven Verdachtsfläche und außerhalb eines festgelegten Radonvorsorgegebietes. Es liegen keine Anhaltspunkte über radiologisch relevante Hinterlassenschaften vor.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern 

  • Das Vorhabengebiet selbst liegt nach derzeitigem Kenntnisstand nicht in einem archäologischen Relevanzbereich.
  • Im Plangebiet befinden sich keine Kulturdenkmale oder Sachgüter.  Kulturdenkmale der Umgebung sind von der Planung nicht betroffen. Es wird nicht mit negativen Auswirkungen der Planung auf die benachbarten Kulturgüter gerechnet.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“ unberücksichtigt bleiben.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Herrnhut, den 08.12.2023

gez. W. Riecke

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtamt Herrnhut

Löbauer Straße 18

02747 Herrnhut

035873 34910

035873 34930

Gegenstände

Übersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Übersichtsplan
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Anlage Umweltbericht Biotoptypen
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Lufthygienisches Gutachten
  • Bekanntmachung

Informationen

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