Die Stadt Herrnhut hat in ihrer Sitzung am 05.06.2025 den Beschluss über die Aufstellung zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ gefasst.
Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im regulären Verfahren nach § 12 BauGB durchgeführt. Es wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, um die Eingriffe in die Natur und Landschaft bewerten und ggf. kompensieren zu können.
Ziel der Planaufstellung ist die Sicherung und Erweiterung von Parkflächen für die Firma Krause Metall unter Berücksichtigung der Belange von Natur, Landschaft und des Immissionsschutzes.
Das B-Plangebiet befindet sich südlich der Stadt Herrnhut, im OT Schwan.
Das Plangebiet ist ca. 3.650 qm groß und umfasst vollständig die Flurstücke 670/1 und 670/2 und 666/3 der Gemarkung Niederruppersdorf.
Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt die Planzeichnung, Lageplan und Beschreibung sowie das Schalltechnische Gutachten des Vorhabens in der Zeit vom
23.06.2025 – 01.08.2025
im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf der Internetseite (Mandanten – Beteiligungsportal) der Stadt Herrnhut unter http://www.herrnhut.de/ sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können bei der Stadt Herrnhut von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zu der Planung schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Riecke
Bürgermeister
Stadtamt Herrnhut
Löbauer Straße 18
02747 Herrnhut
035873 34910
035873 34930