Bebauungsplan Stadt Herrnhut Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 1. Änderung vorhabensbezogener B-Plan "Parkplatz Ruppersdorfer Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.06.2025 bis 01.08.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Die Stadt Herrnhut hat in ihrer Sitzung am 05.06.2025 den Beschluss über die Aufstellung zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ gefasst.

Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im regulären Verfahren nach § 12 BauGB durchgeführt. Es wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, um die Eingriffe in die Natur und Landschaft bewerten und ggf. kompensieren zu können.

Ziel der Planaufstellung ist die Sicherung und Erweiterung von Parkflächen für die Firma Krause Metall unter Berücksichtigung der Belange von Natur, Landschaft und des Immissionsschutzes.

Das B-Plangebiet befindet sich südlich der Stadt Herrnhut, im OT Schwan.

Das Plangebiet ist ca. 3.650 qm groß und umfasst vollständig die Flurstücke 670/1 und 670/2 und 666/3 der Gemarkung Niederruppersdorf.

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt  die Planzeichnung, Lageplan und Beschreibung sowie das Schalltechnische Gutachten des Vorhabens in der Zeit vom

23.06.2025 – 01.08.2025

im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag:                      9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:                    9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:                    geschlossen

Donnerstag:                9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag:                       9:00 – 12:00 Uhr

Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf der Internetseite (Mandanten – Beteiligungsportal) der Stadt Herrnhut unter http://www.herrnhut.de/ sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können bei der Stadt Herrnhut von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zu der Planung schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Riecke

Bürgermeister

Kontakt

Stadtamt Herrnhut

Löbauer Straße 18

02747 Herrnhut

035873 34910

035873 34930

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan Erweiterung
  • Begründung
  • Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Genehmigungsplanung Regenwassereinleitung

Informationen

Übersicht
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