Bebauungsplan Gemeinde Großpostwitz Öffentliche Auslegung

Beteiligung der Öffentlichkeit, Veröffentlichung Entwurf Vorzeitiger Bebauungsplan „Oberlausitzer Straße“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.08.2026 bis 31.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberlausitzer Straße“

Der Gemeinderat Großpostwitz hat in seiner Sitzung am 05.02.2026
die Aufstellung des Vorzeitigen Bebauungsplanes „Oberlausitzer
Straße“ beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes in
seiner Sitzung am 02.07.2026 gebilligt und die Veröffentlichung zur
Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Oberlausitzer Straße“ wird mit
seiner Begründung vom 1. August 2026 bis einschließlich 31.
August 2026 auf dem Beteiligungsportal der Gemeinde
Großpostwitz unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/
grosspostwitz/startseite und auf dem zentralen Landesportal
Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleit-
planung.sachsen.de veröffentlicht.
Darüber hinaus können die Planungsunterlagen während des o.g.
Veröffentlichungszeitraumes in der Gemeindeverwaltung Großpost-
witz-Obergurig, Bahnhofstraße 2, 02692 Großpostwitz, Sekretariat,
während folgender Zeiten eingesehen werden:
Dienstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
liegen bereits vor:
• Landratsamt Bautzen, Schreiben vom 04. Juni 2026 zu
Belangen Bodenschutz, Kompensation durch Entsiegelung,
Lärmschutz, Entwässerungskonzept, Artenschutzbelange,
Kulturgüter
• Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie, Schreiben vom 03. Juni 2026 zu den Belangen
natürliche Radioaktivität und Geologie (Baugrundsituation/-un-
tersuchungen, hydrogeologische Verhältnisse, Bohrdaten).
• Bürger, Schreiben vom 04.06.2026 zu Belangen der Kompen-
sationsmaßnahmen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind
• im Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich
Umweltbericht und der Kartierung der Biotoptypen,
• in den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der
Behördenbeteiligung,
• in den Gutachten zu Baugrund, hydrogeologischen Verhält-
nissen und Artenschutz sowie im Entwässerungskonzept
verfügbar:
• Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung:
Einflüsse von Verkehrslärm und gewerblicher Nutzung auf
schützenswerte Immissionsorte
• Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan, Artenschutzfach-
liches Gutachten, Auswirkungen auf die Lebensräume der
Tiere, ganzjährig geschützter Arten (u.a. Zaun- und Waldei-
dechse, Fledermäuse, Waldameisen), Einschätzung der
besonderen artenschutzrechtlichen Belange, Maßnahmen
zum Schutz und Erhalt
• Schutzgut Boden:
Ausführungen zur Leistungsfähigkeit des Bodens, Auswir-
kungen auf den Boden und den Versiegelungsgrad, Boden-
verlust als Folge der Bebauung
• Schutzgut Wasser:
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, Einflüsse auf die Versi-
ckerung des Niederschlagswassers
• Schutzgut Klima/Luft:
Aussagen zu Einflüssen auf gebietsklimatische Funktionen
und Luftaustausch
• Schutzgut Landschaftsbild/Erholung:
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild, Aussagen
zur Durchgrünung und zum Erhalt sowie Ergänzung prägender
Grünstrukturen
• Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter:
Aussagen von Bodendenkmalen
• Eingriff in Natur und Landschaft:
Eingriffsbewertung, grünordnerische Maßnahmen zur
Vermeidung, Minderung und Ausgleich (Baumpflanzungen,
Pflanzgebote) in der Begründung mit Umweltbericht
• Alle umweltbezogenen Schutzgüter:
Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung und Nicht-
durchführung der Planung; Untersuchung von Maßnahmen zur
Vermeidung beziehungsweise Minimierung nachteiliger
Umweltauswirkungen in Hinblick auf Lärmimmissionen, Beein-
trächtigungen des Naturhaushalts, insbesondere Regen-
wasser sowie Beeinträchtigungen der Fauna; Eingriffsbe-
wertung und Untersuchung der Ausgleichserfordernisse


Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit, Stel-
lungnahmen abzugeben. Diese sollen vorzugsweise elektronisch
übermittelt werden (E-Mail: gemeinde@grosspostwitz.de) oder
über das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseiten
zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege
abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in
Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an die Gemeindever-
waltung Großpostwitz-Obergurig, Bahnhofstraße 2, 02692
Großpostwitz.
Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abge-
geben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebau-
ungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Halbsatz 2
BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage
des § 3 BauGB i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und
dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellung-
nahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine
Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformationen zur
Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bauleit-
planung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen
Städtebaurecht“ (Art. 13 DSGVO), welches beigefügt ist.

Großpostwitz, den 30.07.2026

Markus Michauk, Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Großpostwitz-Obergurig

Bahnhofstraße 2

02692 Großpostwitz

Telefon: (035938) 58849 Fax: (035938) 58850

www.grosspostwitz.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Gemeinde Großpostwitz

Der Bürgermeister

Bahnhofstraße 2

02692 Großpostwitz

Telefon: 035938 58835

E-Mail: gemeinde@grosspostwitz.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Gemeinde Großpostwitz

Datenschutzbeauftragter

Bahnhofstraße 2

02692 Großpostwitz

E-Mail: datenschutz@grosspostwitz.de

Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Gemeinde, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Erhebungen und Untersuchungen durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Beteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Abwägungsentscheidung durch Gemeinderat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, dem Stadtrat sowie weiteren Gremien vorgelegt.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO). Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz des Baugesetzbuches (BauGB).

Von der Verarbeitung betroffene Personen

Die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und E-Mail-Adresse
  • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten).

Empfänger

Personenbezogene Daten werden außerhalb der Gemeindeverwaltung Großpostwitz folgenden Empfängern übermittelt:

  • den Mitgliedern des Gemeinderates Großpostwitz zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • dem Landratsamt Bautzen im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Flächennutzungsplans oder von Bebauungsplänen
  • Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB).

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten, einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten, ist deshalb erforderlich.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling erfolgt nicht.

Rechte der Betroffenen

Sofern die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung der Betroffenen beruht, haben sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Es besteht das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Recht auf Beschwerde

Mit Fragen und Beschwerden kann sich auch an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gewandt werden:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Postfach 110132, 01330 Dresden (Postanschrift)

Maternistraße 17, 01067 Dresden (Hausanschrift)

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de/

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