Bebauungsplan Gemeinde Großpostwitz Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung der Gemeinde Obergurig, Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Gewerbegebiet „Bautzener Blick“ im OT Singwitz

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.03.2026 bis 17.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lage des Plangebiets (ohne Maßstab) © 2021 LGB

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Gebiet der Gemeinde Obergurig, Ortsteil Singwitz. Das Plangebiet wird westlich durch die bestehende Wohnbebauung an der Mittelstraße und der Ringstraße begrenzt. Nördlich grenzt es an die Bautzener Straße sowie an die Wilthener Straße einschließlich des dortigen Kreisverkehrs. Die östliche Grenze bildet die ehemalige Bahnstrecke Bautzen–Wilthen. Im Süden schließt der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Singwitz“ an.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Singwitz:
148/15, 149/14, 149/16, 149/18, 150/4, 153/2, 154, 160/5, 182, 183/1, 183/10, 184, 185, 186/a. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 12,3 ha.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Abb. 1: Lage des Plangebiets (ohne Maßstab) © 2021 LGB

Die Aufstellung des Planes erfolgt als Bebauungsplan im Regelverfahren.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Sicherung und die weitere Entwicklung des Plangebietes als Gewerbestandort.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Bautzener Blick“ im Ortsteil Singwitz, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht sowie den zugehörigen Fachgutachten (Biotopkartierung, speziellen artenschutzfachlichen Prüfung einschließlich faunistischer Erfassungen, Baugrunduntersuchung, Regenwasserbeseitigungskonzept einschließlich Anlagen, schalltechnische Untersuchung sowie verkehrstechnische Untersuchung), wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 16.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026

im Internet veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Gemeindeamtes Obergurig unter https://www.obergurig.de/aktuelles/bekanntmachungen sowie zusätzlich über das zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Gemeindeamt Obergurig - Sekretariat - Hauptstraße 24, 02692 Obergurig möglich. Die Entwurfsunterlagen können

Montag            09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag         09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr 

Mittwoch         nach Vereinbarung 

Donnerstag     09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr 

Freitag             nach Vereinbarung 

oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Während der Offenlegung können Hinweise und Anregungen zum Planentwurf per E-Mail, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Umweltrelevante Informationen

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens liegen gemäß § 2 Abs. 4 BauGB folgende umweltbezogene Informationen vor. Diese sind Bestandteil des Umweltberichtes (Teil der Begründung), verschiedener Fachgutachten sowie behördlicher Stellungnahmen:

Schutzgut Boden und Fläche

  • Darstellung und Bewertung der Bodeneigenschaften (u. a. Bodenverhältnisse und Versickerungsfähigkeit),
  • Darstellung der Betroffenheit des Schutzgutes Boden und Fläche durch die Planung (insbesondere vorhandene und zukünftige Versiegelung),
  • Darstellung der vorgesehenen Maßnahmen des Bodenschutzes einschließlich Maßnahmen zur Verringerung und zum Ausgleich der Versiegelung im Geltungsbereich,
  • Angaben zu Bodendenkmalen im Umfeld des Plangebietes,
  • Ergebnisse einer standortbezogenen Baugrunduntersuchung.

Schutzgut Wasser

  • Angaben zum Grundwasserflurabstand,
  • Bewertung des Wasserhaushaltes,
  • Aussagen zum anfallenden Niederschlagswasser und zu den Möglichkeiten der Versickerung,
  • Betrachtung von Starkregen- und Überflutungsrisiken,
  • Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Auswirkungen,
  • Entwässerungskonzept für das Niederschlagswasser.

Schutzgut Klima/Luft

  • Darstellung und Bewertung der klimaökologischen Situation im Geltungsbereich,
  • Untersuchung der mikroklimatischen und lufthygienischen Auswirkungen der Planung,
  • Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Auswirkungen.

Schutzgütern Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

  • Darstellung, Bewertung und Betroffenheit der im Geltungsbereich vorhandenen Biotoptypen einschließlich der potenziellen natürlichen Vegetation,
  • Darstellung der Maßnahmen zur Verringerung und zum Ausgleich der überplanten Biotope in Form einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung,
  • Angaben zu Vorkommen geschützter Arten und zu den Auswirkungen der Planung, insbesondere auf Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien,
  • Darstellung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände,
  • Artenschutzfachliches Gutachten.

Schutzgut Landschaft

  • Darstellung und Bewertung des bestehenden Orts- und Landschaftsbildes,
  • Beschreibung der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Erholung

  • Darstellung und Bewertung der Lärmbelastungen sowie klimatischer und lufthygienischer Belastungen,
  • Darstellung der Auswirkungen der Planung auf die menschlichen Nutzungen im Umfeld des Plangebietes,
  • Schalltechnische Untersuchung.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Informationen Bau- und Bodendenkmalen

Wechsel- und Kumulationswirkungen

  • Darstellung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen der Planung sowie der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Hinweise

Während der Dauer der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Bautzener Blick“ im Ortsteil Singwitz der Gemeinde Obergurig schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Auch Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu der Planung zu äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Über die Berücksichtigung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeindevertretung der Gemeinde Obergurig.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Obergurig, den 23.02.2026 

Polpitz

Bürgermeister

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO) 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 

Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung Dienststelle / Behördenname: Gemeinde Obergurig 

Gemeindeverwaltung Obergurig

Hauptstraße 24

02692 Obergurig

gemeindeamt@obergurig.de

035938 586 0

3. Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten 

Der / die Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter: 

Gemeindeverwaltung Großpostwitz

Datenschutzbeauftragter

Bahnhofstraße 2

02692 Großpostwitz

datenschutz@grosspostwitz.de

035938 588 0

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4.a) Zwecke der Verarbeitung Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Gemeinde, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Gemeindeordnung SH zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (z. B. Gemeindevertretung, Ausschüsse, Ortsbeirat) vorgelegt. Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

4.b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DGSVO in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz SH verarbeitet.  

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

☒ die Mitglieder der Gemeindevertretung / des Bauausschusses / der Ortsbeiräte im Rahmen der Bauleitplanung 

☒ die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel 

☒ das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen 

☒ Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde. 

Firma/Unternehmen: Stadt Land Brehm & Partner, Stadtplaner und Ingenieure mbB

Ansprechpartner: Herr Brehm und Herr Pogoda

Anschrift: Schulweg 1, 15711 Königs Wusterhausen

E-Mail-Adresse: info@stadt-land-brehm.de

Telefonnummer: 03375 52357-30

Internet-Adresse: www.stadt-land-brehm.de

6. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten 

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.

7. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu: a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). b) Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17,18 und 21 DSGVO). d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 8. Beschwerderecht 

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

Landratsamt Bautzen

Bahnhofstraße 9

02625 Bautzen

03591 5252-0

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