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Strategiepapier "Ertragsbeteiligung" für Projekte aus Erneuerbaren Energien

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 14.07.2026 bis 31.08.2026
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Strategiepapier "Ertragsbeteiligung" für Projekte aus Erneuerbaren Energien

Die Stadtverwaltung Großenhain informiert über den Start einer öffentlichen Online-Beteiligung zur Mittelverteilung und -verwendung der Ertragsbeteiligung aus Projekten der erneuerbaren Energien. 

Durch das Sächsische Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz hat der Freistaat Sachsen einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der sicherstellt, dass nicht nur die Kommunen, sondern auch ihre Bürgerinnen und Bürger von den wirtschaftlichen Vorteilen der erneuerbaren Energien profitieren. Dies bedeutet, dass ein Teil der Einnahmen, die durch den Betrieb von Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen erwirtschaftet werden, direkt in die kommunalen Kassen fließt.

Informationen zur sächsischen Gesetzgebung erhalten Sie hier: https://www.energie.sachsen.de/ertragsbeteiligungsgesetz.html

Es wurde durch die Stadtverwaltung Großenhain bereits ein erster Entwurf eines Strategiepapiers "Ertragsbeteiligung" in den Stadtrat eingebracht (1. Lesung, Stadtrat 24.06.2026) sowie in der Arbeitsgruppe "Erneuerbare Energien" beraten, welches nun weiterentwickelt werden soll.

Ziel der Beteiligung ist es, der Bürgerschaft die Möglichkeit zu geben, sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen und ihre Anregungen, Hinweise sowie Stellungnahmen zu dem Entwurf des Strategiepapiers "Ertragsbeteiligung" einzureichen. Die Ergebnisse der Beteiligung werden in die weiteren Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen.

Hierbei wird beispielhaft die Mittelverteilung aus den Erträgen des geplanten Windparks Skassa beschrieben, welche auch auf weitere Großprojekte (Windkraft und PV-Freiflächenanlagen) übertragen werden soll.

Die Online-Beteiligung findet im Zeitraum vom 14.07.2026 bis einschließlich 31.08.2026 statt.

  Beiträge

Tobias Meinhardt

Angst nehmen, Nachhaltigkeit fördern!

Die Erträge sollten in 2 Teilen den Bürgern zu Gute kommen. Der Gesamtertrag eines Jahres wird durch 2 geteilt und im Folgejahr ausgeschüttet. Teil 1 - Hausbesitzern Angst nehmen und umittelbar beteiligen. Hausbesitzer haben Bedenken um den Wertverlust ihrer Immobilie aufgrund der Windkraftanlagen in Sichtweite. Jeder Grundstücksbesitzer mit Blickkontakt zu angrenzenden Windrädern sollte via Antrag eine Art Ausschüttung beantragen dürfen. Der Einzelbetrag ergibt sich dann aus Ertrag des Vorjahres dividiert durch Anzahl der Antragssteller. Bei mehreren Windparks, gilt natürlich nur der Ertrag des Windparks, der in der Nähe liegt als Grundlage. Beispielrechnung: 10.000€ (Ertrag) : 100 (Antragsteller) = 100€ für jeden Antragsteller. Ähnliche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es im Windpark bei Klettwitz (Brandenburg). Hier kann sogar pro Person um Haushalt beantragt werden. Bei einer 4-köpfigen Familie, hätte meine Beispielrechnung 400€ Ausschüttung erbracht. Vorteile: - Das Antragsrecht erhöht den Wert der Immobilie - Anwohner profitieren unmittelbar monetär vom Betrieb der Windkraftanlagen Teil 2 - Verteilung auf Kitas und Schulen. Was gibt es gesellschftlich Nachhaltigeres als in die Bildung bzw. Bildungsumgebung unserer Kinder zu investieren? 50% der Erträge durch Windkraft (aller Windparks), werden im Folgejahr auf alle Kitas und Schulen aufgeteilt. Über die Verwendung vor Ort, sollen die jeweiligen wichtigsten Organe der Mitbestimmung entscheiden (z.B. Mitgliederversammlung bei Vereinen oder Schulkonferenz bei Schulen). Vorteile: - Investivion in die Zukunft; das Geld kommt an den richtigen Stellen an; Nachhaltigkeit in der Gesesellschaft - Kinder, Schüler, Eltern, Lehrer, Pädagogen, usw. können durch die Mitbestimmung vor Ort den Mehrwert unmittelbar sehen und beeinflussen Bei allen Vorschlägen: ich hoffe wir kommen tatsächlich mal endlich ins "Machen" und reden nicht nur immer über das "Dagegen". Der Stadtratsitzung am 17.08.26 zu folgen war unerträglich. Lieber sinnlos Gelder den Gerichten und Anwälten überweisen, anstatt lieber zu schauen was wir aus den Erträgen machen könnten? Ganz ehrlich, ich würde auch lieber ohne diese riesen Dinger in der Landschaft leben. Es gibt aber leider keine sinnvolle Alternative. Akzeptieren wir doch einfach die Windkraftanlagen als Übergangstechnologie für die nächsten 50-100 Jahre und machen das Beste draus. Ich habs.

Sanierung der Großenhainer Schulen

Die dringend nötigen Sanierungen/Investionen in die Gebäudesubstanz der Großenhainer Schulen sollten damit angegangen werden. Für die Zukunft unserer Kinder.

Ertragsbeteiligung vorrangig für die betroffenen Gebiete verwenden!

Nachdem das Kind "Windpark Skassa" mehr oder weniger schon in den Brunnen gefallen ist, ist es natürlich eine sinnvolle Sache, vorab darüber nachzudenken, wie die mögliche Ertragsbeteiligung verwendet werden kann. Diese könnte sich nach Auskunft der Planer im mittleren fünfstelligen Bereich pro Jahr bewegen. Rechnet man mögliche Fördermittel für verschiedene Projekte mit hinzu, kann bei Verwendung der Ertragsbeteiligung als Eigenleistung an diesen Projekten mit relativ hohen Bausummen kalkuliert werden. Vorrangig sollte dieses Geld jedoch in denjenigen Gebieten investiert werden, in denen die Bewohner direkt von den Auswirkungen der Windkraftanlagen betroffen sind. Sei es durch die Sicht auf diese Ungetüme, sei es durch Schlagschatten, sei es durch Lärm oder andere Beeinträchtigungen. Zu den betroffenen Gebieten zähle ich vorrangig Teile von Skassa, Zschieschen und Großraschütz. Nicht zuallererst unbedingt das Kerngebiet von Großenhain. Ich als Großraschützer sehe da einige infrastrukturelle Probleme, welche bisher auf Grund fehlender finanzieller Mittel nicht gestemmt werden konnten. So sind z. B. die Fußwege im mittleren Teil an der Riesaer Straße in einem erbärmlichen Zustand. Und sie sind gefährlich für die Benutzer, da die Bordsteine zum Teil nur noch wenige Millimeter hoch sind. Bei dem Massenverkehr auf der Riesaer Straße durch die Zulieferer und Kunden des Kauflandes, welcher schon seit Jahren eine große Belastung für die Anwohner darstellt, erhöht sich diese Gefahr noch mehr. Ein nicht existierender Bordstein stellt praktisch kein Hindernis mehr für LKW und PKW dar. Bisher hieß es aus der Stadtverwaltung immer wieder, man wolle den Anwohnern die Straßenausbaubeiträge, welche dabei entstehen würden, nicht zumuten. Jetzt ist doch eine gute Gelegenheit, die Anwohner von diesen Beiträgen zu befreien. Weiterhin ist die Bushaltestelle am Kaufland, welche auf der Seite des Sportplatzes liegt, eine Zumutung. Eine Bank im Nichts. Die Zuwegung, welche nur aus einem dürftig bewachsenen Erdweg besteht, ist bei Regen regelmäßig überflutet. Die Begegnung von zwei LKWs auf der Straße in diesem Bereich erzeugt bei jedem der dort Wartenden sofort ein mulmiges Gefühl, ob es gut ausgehen wird. Eine Weiterführung des vorhandenen Fußweges bis zur Bushaltestelle und eine kleine Überdachung wären wünschenswert. Natürlich in Absprache mit dem Eigentümer und Betreiber des Sportplatzes, damit das Argument Platzmangel gar nicht erst zieht. Probleme mit dem Eigentümer des Sportplatzes dürfte es dabei nicht geben. Ich denke, die Skassaer und Zschieschener haben ähnliche Baustellen in ihren Gebieten. Und auch was Großraschütz anbelangt, gibt es sicherlich noch weitere Problemstellen und Wünsche. Dirk Rothe

Ertragsbeteiligung

Die Stadt Großenhain sollte diese Mittel zurückstellen und für rechtliche Schritte gegen weitere Windkraftanlagen verwenden!

Ertragsbeteiligung

Die Erträge sollten in die Unterhaltung der Infrastruktur fließen. Ohne funktionierende Verkehrswege in der Kernstadt und in den Ortsteilen sinkt die Lebensqualität unserer schönen Gemeinde. Hinausgeschobene Unterhaltungsmaßnahmen bedeuten in der Zukunft erhöhte Kosten.

Ertragsbeteiligung

Der Bau weiterer großer Regenwasserrückhaltungen/-speicher wie an der Beethovenallee sowie diesbezüglicher Ausbau des Nebenstraßennetzes mit Schwerpunkt der Beschattung/Begrünung wäre eine zukunftsweisende Investition für die "Stadt im Grünen".

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Antl, Geschäftsbereich Bau (Bauverwaltung) zur Verfügung.

Kontakt:

E-Mail: bauverwaltung@stadt.großenhain.de

Telefon: 03522/304-250

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