Verfahren Stadt Großenhain Kommunale Wärmeplanung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung für das Großenhainer Stadtgebiet

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.02.2026 bis 04.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Wärmeflächendichte im Stadtgebiet (baublockbezogen)

Kommunale Wärmeplanung Großenhain – Entwurf zur Stellungnahme

Die Stadt Großenhain hat auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses BV 123/2024 vom 6. November 2024 gemeinsam mit SachsenEnergie und seecon Ingenieure einen Entwurf des kommunalen Wärmeplans für das gesamte Stadtgebiet erstellt. Der Entwurf dokumentiert die systematische Erhebung der Wärmebedarfe in Großenhain, die Analyse bestehender Versorgungsstrukturen, die Bewertung erneuerbarer Energiepotenziale sowie ein Zielszenario für die zukünftige Wärmeversorgung mit konkreten Maßnahmenvorschlägen.

Der nun vorliegende Entwurf des Abschlussberichts dokumentiert die Ergebnisse dieses Prozesses.

Was steht im Entwurf:

Die Gliederung des Berichts gibt Ihnen einen Überblick über die Inhalte:

  1. Häufige Fragen und Antworten zur Wärmeplanung
  2. Grundlagen und Beteiligte der Wärmeplanung
  3. Eignungsprüfung
  4. Bestandsanalyse der aktuellen Wärmeversorgung, inkl. Erhebung der Wärmebedarfe in Großenhain
  5. Analyse der Potenziale für Wärmebedarfsreduktion und Nutzung von erneuerbaren Wärmequellen
  6. Ermittlung eines Zielszenarios inkl. Eignungsgebiete für verschiedene Versorgungsformen
  7. Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmenvorschlägen

Was Sie vom Wärmeplan erwarten können:

Der Großenhainer Wärmeplan ist ein strategisches Instrument, das aufzeigt, in welchen Gebieten künftig welche Formen der Wärmeversorgung sinnvoll sein könnten – etwa Fernwärme, Wärmenetze oder dezentrale Lösungen. Der Plan dient somit als Orientierungshilfe für kommende Infrastrukturentscheidungen von Stadt, Versorgungsunternehmen und Bürgerinnen und Bürgern.

Der Plan enthält jedoch keine gebäudescharfen Vorgaben, gibt keine individuellen Empfehlungen für einzelne Heizungssysteme und löst für sich genommen keine Handlungspflichten für Gebäudeeigentümer aus.

So können Sie Stellung nehmen:

Vom 5. Februar bis 4. März 2026 können Sie den Entwurf einsehen und Hinweise, Anmerkungen oder lokales Wissen einbringen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet und fließen in die Überarbeitung des Plans ein.

Stellungnahme einreichen (bis 4. März 2026):

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Sie haben Fragen zur kommunalen Wärmeplanung? 

Im Rahmen der geplanten Einwohnerversammlung am 21. April 2026 um 18 Uhr stellt die Stadtverwaltung den überarbeiteten Plan vor und beantwortet Fragen. Der genaue Veranstaltungsort der Einwohnerversammlung wird zeitnah im Amtsblatt und auf der städtischen Website bekannt gegeben. 

Direkt im Anschluss bietet Diana Pinkert, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen, einen Infostand und die Möglichkeit einer Erstberatung zu individuellen Fragen – etwa zu geeigneten Heizungstechnologien, Förderprogrammen oder konkreten nächsten Schritten für Ihr Gebäude.

Weitere Informationen:
https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/

Das Vorhaben wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im Rahmen der Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Rita Schumacher

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau
SG Bauverwaltung/Bauplanung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-252

E-Mail: waermeplanung@stadt.grossenhain.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der öffentliche Auslegung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung für das Großenhainer Stadtgebiet

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Großenhain
Geschäftsbereich Bau
SG Bauverwaltung/Bauplanung
Frau Rita Schumacher

Hauptmarkt 1
01558 Großenhain
Tel.: +49 (0) 3522 304-252

E-Mail: rschumacher@stadt.grossenhain.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Großenhain
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Datenschutzbeauftragte
Frau Michaela Walter
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain
Telefon: 03522 304-106
E-Mail: MWalter@stadt.grossenhain.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung für das Großenhainer Stadtgebiet für Stellungnahmen vom 5. Februar bis 4. März 2026.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO (Einwilligungserklärung)

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung erhalten der Oberbürgermeister und die Mitarbeiter der Sachgebiete Bauverwaltung/Bauplanung und Klimaschutz der Stadtverwaltung Großenhain Kenntnis von den Personen und ihren Daten, die sich für die Abgabe einer Stellungnahme entschieden haben.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Die Daten der Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen, werden bis zum Abschluss einer eventuell erforderlichen Rechnungsprüfung gespeichert.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung. Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Postfach 11 01 32, 01330 Dresden (Postanschrift)

Devrienstraße 5, 01067 Dresden (Hausanschrift)

10. Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt

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