Bebauungsplan Stadt Großenhain Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Ersatzneubau Hühnerstall Skassa mit Agri-PV Anlage"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 30.04.2025 bis 05.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner 7. öffentlichen Sitzung am 19.03.2025 beschlossen, für den Bereich der Flurstücke Nr. 490, 491, 492/1, 492/2, 493/1, 493/2, 494, 495, 496, 497 sowie Teile des Flurstücks Nr. 484 der Gemarkung Skassa einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Ersatzneubau Hühnerstall Skassa mit Agri-PV Anlage".
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben zum Ersatzneubau eines Hühnerstalls, inkl. der Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Anlage sowie der erforderlichen Erschließungsanlagen und Grünordnungsmaßnahmen.

Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortsteils Skassa und hat eine Gesamtgröße von ca. 19 ha. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergeben sich aus dem nachfolgenden Lageplan.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Der am 27.11.2024 in Kraft getretene Gesamtflächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Großenhain wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der planberührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sollen auf der Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan in Form der öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Der Ort und der Zeitraum der Auslegung werden zu gegebenem Zeitpunkt gesondert ortsüblich bekannt gemacht.

Großenhain, 16.04.2025
Dr. Sven Mißbach
Oberbürgermeister

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Planung und Bauverwaltung

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang