Bebauungsplan Stadt Großenhain Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnbebauung an der Albertmühle" gemäß § 13b BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.04.2022 bis 11.05.2022
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner 23. öffentlichen Sitzung am 23.03.2022 folgenden Beschluss gefasst.

Beschluss Nr. BV 17/2022 SR
Der Stadtrat beschließt:

  1. Nach § 2 Abs. 1 BauGB ist für das Flurstück Nr. 44/26 und Teile des Flurstückes Nr. 243/2 der Gemarkung Kleinraschütz in Großenhain ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung “Wohnbebauung an der Albertmühle“. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ergeben sich aus der Anlage 1 zur Beschlussvorlage.
  2. Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Paragraph 13a BauGB gilt daher entsprechend.
  3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Nachbargemeinden sind gem. § 2 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

Unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes angestrebt, innerhalb des Geltungsbereiches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbaulandentwicklung mit Einfamilien- und Doppelhausbebauung zu schaffen. Planungsziel ist dabei, den Standort im Sinne eines Lückenschlusses des im Zusammenhang bebauten Stadtteils Kleinraschütz in das städtebauliche Gefüge der umliegenden Wohnbebauung einzubinden.


Das Plangebiet befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Großen Kreisstadt Großenhain und ist aktuell dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen. Demnach wird das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13b BauGB durchgeführt, wonach die Einbeziehung von Außenbereichsflächen zur Wohnbaulandentwicklung in das beschleunigte Verfahren nach den Bestimmungen des § 13a BauGB ermöglicht wird. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Hiernach wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.


Die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Zeitraum der Auslegung wird gesondert ortsüblich bekannt gemacht.


Großenhain, 08.04.2022
Dr. Sven Mißbach
Oberbürgermeister

 

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Herr Enger

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-267

E-Mail: CEnger@stadt.grossenhain.de

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