Bebauungsplan Stadt Großenhain Erneute Beteiligung

B-Plan "Wohnbebauung an der Albertmühle" - Wechsel Verfahrensart nach § 13a BauGB sowie erneute öffentliche Auslegung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.05.2024 bis 07.06.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in der Stadtratssitzung am 23.03.2022 die Einleitung und Durchführung des Verfahrens nach § 13b BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung an der Albertmühle" im beschleunigten Verfahren beschlossen (BV 17/2022 SR).

Verfahrenswechsel

Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht einen im Verfahren nach §13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan für unwirksam erklärt, da die Verfahrensart nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist (BVerwG, Urteil v. 18.7.2023, 4 CN 3.22). Die gewählte Verfahrensart nach § 13b BauGB kann aufgrund dieser neuen Ausgangslage für den Bebauungsplan "Wohnbebauung an der Albertmühle" nicht mehr angewendet werden, da keine Rechtssicherheit besteht.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 27.03.2024 mit Beschluss-Nr. BV 27/2024 SR beschlossen, die Verfahrensart zu ändern und den Bebauungsplan "Wohnbebauung an der Albertmühle" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13a BauGB mit gleichbleibendem Geltungsbereich, Planungsziel und Planungsinhalt aufzustellen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Hiernach wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss zum Wechsel der Verfahrensart zu einem Bebauungsplanverfahren nach
§ 13a BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Erneute öffentliche Auslegung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 27.03.2024 mit Beschluss-Nr. BV 27/2024 SR den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung an der Albertmühle" in der Fassung vom 31.01.2024, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung sowie dem dazugehörigen Sondergutachten zur Altlastensituation gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in der Planzeichnung in der Fassung vom 31.01.2024 zeichnerisch dargestellt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung an der Albertmühle", einschließlich der Begründung in der Zeit vom 

03. Mai 2024 bis einschließlich 07. Juni 2024

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der Dienstzeiten:

Montag:                       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:                         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik "Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus - Amtliche Bekanntmachungen" sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende Planungsunterlagen liegen öffentlich aus:

  • Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung an der Albertmühle" (Planzeichnung - Teil A und Textliche Festsetzungen -Teil B) in der Fassung vom 31.01.2024,
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung an der Albertmühle" in der Fassung vom 31.01.2024 mit folgender Anlage:
    • Sondergutachten zur Altlastensituation des Geländes der Altablagerung „Kohlelagerplatz“ in Kleinraschütz (SALKA 85100066), M.U.T Meißner Umwelttechnik GmbH (Stand 11.01.2022)

Während der öffentlichen Auslegung kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren sowie Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans "Wohnbebauung an der Albertmühle" schriftlich auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle vorbringen. Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an stadtverwaltung@grossenhain.de. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die gut lesbare Angabe des Namens und der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Großenhain weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Großenhain, den 10.04.2024

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Herr Enger

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-267

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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