Bebauungsplan Stadt Großenhain Beschluss

Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.06.2021 bis 29.06.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, in Verbindung mit § 89 Absatz 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert am 12. April 2021 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 517) sowie § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 9. März 2018 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 62), zuletzt geändert am 16. Dezember 2020 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 722), hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain am 04.02.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße“ als Satzung beschlossen (Beschluss Nr. BV 5/2021 SR).

Nach § 10 Abs. 2 BauGB bedarf der Bebauungsplan der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Das Landratsamt Meißen als sachlich und örtlich zuständige Genehmigungsbehörde hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Bescheid vom 12.05.2021 (Aktenzeichen: 621.416-1178/2021-24203/2021) genehmigt.

Die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besteht aus:

  • dem Rechtsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B),
  • dem Vorhabenplan,
  • dem Erschließungsplan Blatt 1 – Ver- und Entsorgung und
  • dem Erschließungsplan Blatt 2 – Verkehrsanlagen

jeweils i. d. F. vom 03.08.2020 mit redaktionellen Änderungen vom 16.12.2020.

Es gelten die Begründung (Teil I) und der Umweltbericht (Teil II) jeweils i. d. F. vom 03.08.2020 mit redaktionellen Änderungen vom 16.12.2020 sowie den dazugehörigen Fachgutachten:

  • Grünordnungsplan des Büros Haß Landschaftsarchitekten aus Radeberg vom 03.08.2020,
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des Büros Haß Landschaftsarchitekten aus Radeberg vom 03.08.2020,
  • Baugrundgutachten Hauptuntersuchung nach DIN 4020 des Ingenieurbüros M.U.T. Meißner Umwelttechnik GmbH aus Meißen vom 16.03.2020,
  • Schalltechnisches Gutachten des Büros Akustik Bureau aus Dresden vom 30.03.2020.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan (Planzeichnung).

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße“ tritt gemäß § 10 Abs. 3BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die Begründung in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, Hauptmarkt 1, Zimmer 44, während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Zusätzlich können die Unterlagen über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt – Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de aufgerufen und eingesehen werden.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Großenhain geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. 

Ist die Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Verletzungen sind schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes gegenüber der Stadt Großenhain, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain, geltend zu machen.

Großenhain, den 29.06.2021

Dr. Sven MißbachOberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Vorhabenplan
  • Erschließungsplan Blatt 1 - Ver- und Entsorgung
  • Erschließungsplan Blatt 2 - Verkehrsanlagen
  • Begründung incl. Grünordnung
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Baugrundgutachten

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.