Bebauungsplan Stadt Großenhain Öffentliche Auslegung

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.10.2020 bis 09.12.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Großenhain
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße“ 
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner 10. öffentlichen Sitzung am 16.09.2020 mit Beschluss Nr. 81/2020 SR den Entwurf des Bebauungsplanes „Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße“ in der Fassung vom 03.08.2020, bestehend aus dem Rechtsplan, dem Vorhabenplan, dem Erschließungsplan und der Begründung einschließlich Umweltbericht, sowie die dazugehörigen Fachgutachten gebilligt sowie die Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Der Landkreis Meißen plant als Vorhabenträger die Errichtung einer Rettungswache in Großenhain. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Abdeckung der Notfallzeiten. Das Erfordernis eines Neubaus ergibt sich nutzerseitig durch die höhere Anzahl zukünftig erforderlicher MitarbeiterInnen, den perspektivischen Raum- und Flächenbedarf sowie durch technische und organisatorische Kriterien im Bereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen. Weiterhin ist die Errichtung einer Lagerhalle für verwaltungstechnische, soziale und kulturelle Zwecke südlich der Rettungswache vorgesehen. Die Ein- und Ausfahrt für beide Nutzungen ist über die Hohe Straße vorgesehen.

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Das Plangrundstück befindet sich zwischen der Hohen Straße (nördlich) und dem Alten Waidweg (südlich) in Großenhain und umfasst das Flurstück Nr. 815/3 der Gemarkung Naundorf bei Großenhain. Die Fläche liegt überwiegend brach und wurde in der Vergangenheit durch das Kreisstraßenamt Großenhain zu Lagerzwecken genutzt. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1000.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße“ in der Fassung vom 03.08.2020, bestehend aus dem Rechtsplan (Teil A - Planzeichnung und Teil B - Textliche Festsetzungen), dem Vorhabenplan, dem Erschließungsplan und der Begründung einschließlich dem Umweltbericht, sowie die dazugehörigen Fachgutachten und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegenwie folgt öffentlich aus:

Die bereits am 30.09.2020 bekanntgemachte öffentliche Auslegung

             vom 08. Oktober 2020 bis einschließlich 09. November 2020
             wird bis einschließlich 09. Dezember 2020 verlängert.

 

Die o.g. Planungsunterlagen liegen in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der Dienstzeiten:

Montag:           9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:         9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch:         9:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag:     9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

Freitag:            9:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter: www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt / Aktuelles aus dem Rathaus / Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter: www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. In dieser Zeit besteht die Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern sowie Anregungen und Hinweise zur Planung gegenüber der Stadt Großenhain schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: FRichter@stadt.grossenhain.de.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (VDI-Richtlinien, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Geschäftsbereich Bau eingesehen werden. Die Stadt Großenhain weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:
Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor:

Belangträger und wesentliche Inhalte der Stellungnahmen:

Landesdirektion Sachsen Referat 43 - Abfall, Altlasten, Bodenschutz (03.08.2020)

  • keine Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen
  • Hinweise zu Abfallvermeidung, Getrennthaltung, Verwertung und Beseitigung, Bodenaushub, Naturstein, Baustoffrecyclingmaterial, Entsorgungskonzept, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsnachweis, Kontaminationsverdacht, Bauschutt-Recycling, Staub- und Lärmschutz

Landratsamt Meißen, Dezernat Technik, Amt f. Forst und Kreisentwicklung (11.06.2020)

Belange Wasser

  • Nachweise zu Ableitung / Versickerung sowie Behandlungsdürftigkeit des Niederschlagswassers sind zu erbringen
  • Stellungnahme zur Abwasserentsorgung ist beizubringen
  • Hinweis auf Behandlung des Abwassers nach dem Stand der Technik, falls Waschplatz vorgesehen

Belange Naturschutz

  • Forderung nach Berücksichtigung der streng geschützten Zauneidechse im Artenschutzfachbeitrag und Festsetzung von Schutzvorkehrungen

Belange Immissionsschutz

  • Forderung nach Realisierung der in der Schallimmissionsschutzprognose aufgeführten Voraussetzungen zum baulichen Schallschutz, der maximalen Nutzungszeiten des LKW-Fahrverkehrs und Gabelstaplerverkehrs, Nutzungsbeschränkung der akustischen Signalanlagen an den Rettungsfahrzeugen sowie die Gewährleistung, die Lärmimmissionswerte im Einwirkungsberiech nicht zu überschreiten

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (12.06.2020)

  • Hinweise zu natürlicher Radioaktivität
  • Anforderungen und Hinweise zum Radonschutz
  • Hinweis zu verfügbaren Geodaten

Geologie

  • Bestimmung der Bemessungswerte des Sohlwiderstandes bezüglich der Grundwasserverhältnisse ist im weiteren Verfahren umzusetzen

Versickerung

  • Forderung auf ortskonkreten Nachweis der Versickerungsfähigkeit

Abwasserzweckverband „Gemeinschaftskläranlage Großenhain” (15.07.2020)

  • Regenwasser nach Möglichkeit vor Ort zur Versickerung zu bringen
  • Hinweis auf Vorschriften der DWA-A 138 zur Planung von Anlagen zur Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser

Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. (15.06.2020)

  • Beachtung der Maßstäbe des Bundesamtes für Naturschutz bezüglich Dachbegrünung

Öffentlichkeit 1 (08.07.2020)

  • Hinweis auf Immissionsschutzbelange (Anstieg des Lärmpegels in unmittelbare Nähe des Wohngebietes, Einsatz der akustischen Signale)

Öffentlichkeit 2 (08.07.2020)

  • Hinweis auf Immissionsschutzbelange (Ruhestörung durch Einsatz des Martinhorns, Schallschutzpegel)

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  1. Umweltbericht zu den Belangen des Umweltschutzes und Ergebnissen der Umweltprüfung über die möglichen Auswirkungen der Planung (Teil II der Begründung zum Bebauungsplan)
  2. Grünordnungsplan ‚Vorhabenbezogener Bebauungsplan Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße‘, Entwurf, 03.08.2020
  3. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ‚Vorhabenbezogenes Bebauungsplan Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße‘, Entwurf, 03.08.2020
  4. Schalltechnisches Gutachten ‚Vorhabenbezogenes Bebauungsplan Neubau Rettungswache und Lagerhalle Hohe Straße‘, 30.03.2020
  5. Baugrundgutachten ‚Rettungswache Großenhain, Neubau am Standort Hohe Straße‘, 16.03.2020

Darin wurden folgende für die Planung relevanten Belange festgestellt:

Artenschutz:  

artenschutzrechtliche Kontrolle vor Abriss erforderlich (1, 3), Bauzeitenregelung (1,3), Absammeln und Umsetzen von Zauneidechsen vor der Baufeldfreimachung (1, 3)

Grünordnung:  

wasserdurchlässige Wege- und Stellplatzbefestigung (2), Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (2), Fassadenbegrünung (2), Dachbegrünung (2), Erhalt von Gehölzen (2)

Immissionsschutz:  

Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Plangebiet erforderlich (4)

Baugrund: 

geländenahe Grundwasserstände nicht auszuschließen (5), Empfehlung Grundbruch- und Setzungsberechnung zur Bemessung Sohlwiderstand (5), Versickerung grundsätzlich möglich (5)

Großenhain, den 27.10.2020

 Dr. Sven Mißbach
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung und Bauverwaltung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Auswertung der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Abwägung)
  • Rechtsplan
  • Vorhabenplan und Erschließungsplan
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Günordnungsplan
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Baugrundgutachten
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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