Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Gröditz Öffentliche Auslegung

Entwurfs Ergänzungssatzung „Angerwiese Spansberg“ der Stadt Gröditz, OT Spansberg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 30.06.2025 bis 03.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs Ergänzungssatzung „Angerwiese Spansberg“ der Stadt Gröditz, OT Spansberg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in der öffentlichen Sitzung am 24.06.2025 mit Beschluss 2025/037 den Entwurf Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB „Angerwiese Spansberg“ der Stadt Gröditz, OT Spansberg und die öffentliche Auslegung der Unterlagen bestimmt.

Das Planungsziel der Satzung besteht darin, die Außenbereichsfläche nordwestlich der Straße Am Anger mit ihrer baulich vorgeprägten und erschlossenen Lage in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil aufzunehmen.

Das Plangebiet mit einer Fläche von 0,45 ha umfasst die privaten Flurstücke 60/3 (Teilfläche), 60/4, 60/5 und 60/6 der Gemarkung Spansberg. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist in dem der Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

m die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB „Angerwiese Spansberg“ der Stadt Gröditz, OT Spansberg zu beteiligen, wird der Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil (Stand Mai 2025), der Begründung (Stand Mai 2025) und der vier Anlagen       

Anlage 1          Artenschutzfachbeitrag (PNS Dr. Hanspach), Stand 04.12.2024

Anlage 2          Pflanzliste

Anlage 3          Bestandsplan TW, Stand 16.12.2024

Anlage 4          Informationsblatt Abfall, Stand 06/2024

zur Begründung, in der Zeit

vom 30.06.2025 bis einschließlich 01.08.2025

elektronisch auf der Homepage der Stadt Gröditz unter https://www.stadt-groeditz.de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen  sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraumes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz während folgender Zeiten:

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag           8.00 – 12.00 Uhr

Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch        8.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag    8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag            8.00 – 12.00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.

Hinweise:

Stellungnahmen zum Planentwurf sollen vorrangig elektronisch an info@groeditz.de abgegeben werden.

Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung können außerdem während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Stadtrat.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.

Gröditz, 26. Juni 2025

Münch

Bürgermeister

Kontakt

Frau S. Lehmann

Tel. 035263 / 328-48

E-Mail: s.lehmann@groeditz.de

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang