Öffentliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 17 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Am Wasserturm“ der Stadt Gröditz gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in der öffentlichen Sitzung am 17.12.2024 mit Beschluss 2024/089 den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 17 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Am Wasserturm“ der Stadt Gröditz beschlossen und die öffentliche Auslegung der Unterlagen bestimmt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gröditz wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 17 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Am Wasserturm“ der Stadt Gröditz durchgeführt.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 196 (teilweise), 201/7, 202, 203, 204, 206/1, 225/5, 226/1, 227/1 und 652/1 (teilweise) in der Gemarkung Gröditz. (siehe auch beiliegenden Planausschnitt / Übersichtslageplan)
Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 17 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Am Wasserturm“ der Stadt Gröditz zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung November 2024, in der Zeit
vom 13.01.2025 bis einschließlich 16.02.2025
elektronisch auf der Homepage der Stadt Gröditz unter https://www.stadt-groeditz.de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraumes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz während folgender Zeiten:
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Planvorentwurf sollen vorrangig elektronisch an info@groeditz.de abgegeben werden.
Stellungnahmen zum Vorentwurf Änderung des Flächennutzungsplans können außerdem während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Stadtrat.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.
Gröditz, 18. Dezember 2025
Münch
Bürgermeister
Silke Lehmann
Tel. 035263 / 328-48